Rohbauversicherung

Auch: Feuerrohbauversicherung

Die Rohbauversicherung schützt ein Gebäude bereits ab Baubeginn – häufig ab Errichtung des Rohbaus – gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser, solange das Bauwerk noch nicht bezugsfertig und damit noch nicht regulär wohngebäudeversichert ist. Sie geht in der Regel automatisch oder auf Antrag in die spätere Wohngebäudeversicherung über.

Ausführliche Erklärung

Für Makler, die Neubauprojekte oder Bauträgerobjekte vermitteln, ist die Rohbauversicherung ein wichtiger Beratungspunkt gegenüber Bauherren:

  • Häufig kostenlos in der Wohngebäudeversicherung enthalten: Viele Versicherer bieten die Feuerrohbauversicherung als kostenfreien Bestandteil an, sobald der Bauherr eine Wohngebäudeversicherung für das fertige Objekt beantragt hat – der Schutz beginnt dann bereits mit Baubeginn, meist begrenzt auf die Gefahren Feuer, Blitzschlag, Explosion und teilweise Leitungswasser.
  • Abgrenzung zur Bauleistungsversicherung: Die Rohbauversicherung deckt in erster Linie Elementar- und Feuergefahren am fertigen Bauteil, während die Bauleistungsversicherung (Bauwesenversicherung) zusätzlich Schäden durch Ausführungsfehler, Vandalismus, Sturm während der Bauphase und Konstruktionsmängel abdeckt – beide Policen ergänzen sich und werden oft gemeinsam empfohlen.
  • Zeitlicher Geltungsbereich: Der Schutz beginnt typischerweise mit dem Rohbau (Dach dicht) und endet mit dem Übergang in den regulären Wohngebäudeversicherungsvertrag nach Bezugsfertigkeit; Bauherren sollten den genauen Beginn und die Meldepflichten mit dem Versicherer klären.
  • Praxisrelevanz bei Bauträgerkäufen: Beim Erwerb vom Bauträger (§ 650u BGB) trägt in der Regel der Bauträger bis zur Abnahme das Baurisiko; der individuelle Bauherr eines freistehenden Einfamilienhauses muss dagegen selbst für ausreichenden Versicherungsschutz während der Bauphase sorgen.
  • Beratungshinweis für Makler: Bei der Vermittlung von Baugrundstücken oder der Begleitung von Bauvorhaben sollte frühzeitig auf den Abschluss einer Rohbau- bzw. kombinierten Bauleistungsversicherung hingewiesen werden, um Deckungslücken zwischen Baubeginn und Fertigstellung zu vermeiden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauherr lässt ein Einfamilienhaus errichten und schließt bereits vor Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung ab, die eine kostenlose Feuerrohbauversicherung einschließt. Als während der Bauphase ein Blitzschlag einen Brand im Dachstuhl verursacht, übernimmt der Versicherer die Schäden am Rohbau, obwohl das Gebäude noch nicht bezugsfertig war.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage; maßgeblich sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen zur Rohbau- bzw. Feuerrohbauversicherung als Bestandteil oder Vorstufe der Wohngebäudeversicherung.

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