Bauherrenhaftpflichtversicherung
Auch: Bauherrenhaftpflicht
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherrn vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch das Bauvorhaben entstehen – etwa wenn ein Passant durch herabfallendes Baumaterial verletzt wird oder ein Fahrzeug durch Bauschutt beschädigt wird. Sie ist für jeden privaten und gewerblichen Bauherrn dringend zu empfehlen.
Ausführliche Erklärung
Für Makler, die Bauträgerprojekte oder Baugrundstücke vermitteln, ist die Bauherrenhaftpflicht ein zentraler Beratungspunkt, da die Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn während der gesamten Bauzeit besteht:
- Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn: Wer eine Baustelle betreibt, muss dafür sorgen, dass Dritte (Passanten, Nachbarn, Besucher) nicht zu Schaden kommen. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob eigenhändig gebaut oder ein Generalunternehmer beauftragt wird – der Bauherr bleibt in der Verantwortung, wenn er die Sicherungspflichten nicht wirksam delegiert.
- Typische versicherte Schadenfälle: Sturz in eine ungesicherte Baugrube, Verletzung durch herabfallendes Material oder umstürzendes Gerüst, Beschädigung parkender Fahrzeuge durch Bauschutt, Schäden am Nachbargebäude durch Erschütterungen bei Aushubarbeiten.
- Abschluss und Laufzeit: Die Police wird üblicherweise für die gesamte Bauzeit (bis zur Bezugsfertigkeit bzw. Abnahme) abgeschlossen und endet automatisch mit Fertigstellung; danach greift die private Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
- Verhältnis zur privaten Haftpflichtversicherung: Die normale private Haftpflichtversicherung deckt Bauvorhaben in der Regel nicht oder nur bei kleineren Bausummen automatisch mit – ab einer bestimmten Bausumme (meist 50.000–100.000 Euro, je nach Versicherer) ist der separate Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht zwingend erforderlich.
- Praxisrelevanz für Makler: Bei der Vermittlung von Baugrundstücken oder Bauträgerimmobilien im Bau sollte der Makler Käufer/Bauherren aktiv auf den Abschluss dieser Versicherung hinweisen, da im Schadenfall sonst das private Vermögen des Bauherrn unbegrenzt haftet.
Beispiel aus der Praxis
Während der Rohbauphase eines Einfamilienhauses löst sich ein Dachziegel vom Gerüst und beschädigt das parkende Auto eines Nachbarn erheblich. Da der Bauherr eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, übernimmt diese die Reparaturkosten und die Abwicklung der Schadenersatzforderung.