Bauleistungsversicherung

Auch: Bauwesenversicherung · Bau-Allrisk-Versicherung

Die Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung genannt) schützt ein im Bau befindliches Gebäude während der Bauzeit gegen unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung – etwa durch Sturm, Diebstahl, Vandalismus, Bedienungsfehler oder Materialfehler. Sie endet mit der Abnahme des Bauwerks.

Ausführliche Erklärung

Für Makler, die Neubauprojekte oder Bauträgerimmobilien vermitteln, ist die Bauleistungsversicherung ein zentraler Baustein der Risikoabsicherung während der Bauphase:

  • Allgefahrendeckung: Anders als die spätere Wohngebäudeversicherung, die meist auf benannte Gefahren begrenzt ist, arbeitet die Bauleistungsversicherung typischerweise nach dem Allgefahrenprinzip – versichert ist jede unvorhergesehene Beschädigung, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
  • Typische versicherte Schäden: Sturmschäden am Rohbau, Vandalismus auf der unbewachten Baustelle, Diebstahl bereits verbauter Materialien, Bedienungsfehler von Baumaschinen, Konstruktionsfehler mit Folgeschäden sowie Witterungsschäden während offener Bauphasen.
  • Typische Ausschlüsse: Normale Mängel- und Gewährleistungsansprüche gegenüber Handwerkern (dafür ist die Baubegleitende Qualitätssicherung bzw. Gewährleistung zuständig), Kriegsereignisse, Vorsatz sowie Schäden, die bereits vor Versicherungsbeginn bestanden.
  • Wer schließt ab? Je nach Vertragsgestaltung entweder der Bauherr selbst (bei Einzelvergabe an Handwerker) oder der Bauträger/Generalunternehmer (bei schlüsselfertigem Bauen) – in beiden Fällen sollte im Bauvertrag klar geregelt sein, wer die Versicherung stellt.
  • Übergang in die Wohngebäudeversicherung: Mit Abnahme bzw. Bezugsfertigkeit endet die Bauleistungsversicherung, und die dauerhafte Wohngebäudeversicherung beginnt – Makler sollten Käufer auf diesen nahtlosen Übergang und den notwendigen fristgerechten Abschluss hinweisen.

Beispiel aus der Praxis

Während der Bauphase eines Mehrfamilienhauses wird durch einen schweren Sturm ein Teil der noch ungesicherten Dachkonstruktion abgedeckt. Da eine Bauleistungsversicherung mit Allgefahrendeckung besteht, übernimmt der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung, ohne dass ein Verschulden eines Gewerks nachgewiesen werden muss.

Rechtsgrundlage

Keine spezialgesetzliche Regelung; maßgeblich sind die vereinbarten Bauwesen-Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags im Rahmen des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts (VVG).

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