Bauzeitversicherung

Auch: Rohbauversicherung · Feuerrohbauversicherung

Als Bauzeitversicherung bezeichnet man Versicherungen, die speziell auf die Dauer der Bauphase befristet sind – vor allem die Feuerrohbauversicherung, die das Gebäude ab Baubeginn gegen Brand-, Blitzschlag- und Explosionsschäden absichert, bis es bezugsfertig ist und in die reguläre Wohngebäudeversicherung übergeht.

Ausführliche Erklärung

Für Bauherren und Bauträger ist die lückenlose Absicherung vom ersten Spatenstich bis zum Einzug entscheidend, weshalb Makler bei Neubauprojekten auf diesen Übergang hinweisen sollten:

  • Feuerrohbauversicherung als Kernbaustein: Sie schützt den Rohbau gegen Brand, Blitzschlag, Explosion und häufig auch Sturmschäden während der Bauzeit, in der die Bausubstanz besonders anfällig ist (offene Dächer, ungesicherte Fenster, brennbare Baumaterialien).
  • Verhältnis zur Bauleistungsversicherung: Während die Bauleistungsversicherung (Bauwesenversicherung) nach dem Allgefahrenprinzip eine sehr breite Deckung während der gesamten Bauzeit bietet, ist die Feuerrohbauversicherung enger gefasst und konzentriert sich auf die klassischen Feuergefahren – beide Policen werden teils parallel, teils alternativ abgeschlossen, je nach Risikoprofil des Bauvorhabens.
  • Automatischer Übergang: Viele Versicherer bieten die Feuerrohbauversicherung als Vorstufe zur Wohngebäudeversicherung an, die nach Bezugsfertigkeit automatisch in eine Dauerpolice überführt wird – ohne Deckungslücke und oft ohne erneute Risikoprüfung.
  • Finanzierungsrelevanz: Banken verlangen bei der Baufinanzierung regelmäßig den Nachweis einer bestehenden Feuerrohbau- bzw. Bauzeitversicherung als Sicherheit für das beliehene Objekt, da das Gebäude während der Bauzeit noch nicht durch eine reguläre Wohngebäudeversicherung geschützt ist.
  • Beratungshinweis: Käufer eines Baugrundstücks oder Bauherren im Neubau sollten frühzeitig vor Baubeginn eine Bauzeitversicherung abschließen, da bereits die ersten Baumaterialien und Fundamentarbeiten einem Schadenrisiko unterliegen.

Beispiel aus der Praxis

Beim Bau eines Einfamilienhauses schlägt während der Rohbauphase ein Blitz in das Gebäude ein und verursacht einen Brand, der den Dachstuhl zerstört. Da die Bauherren rechtzeitig eine Feuerrohbauversicherung als Bauzeitversicherung abgeschlossen hatten, übernimmt der Versicherer die Wiederherstellungskosten; nach Fertigstellung geht die Police automatisch in die reguläre Wohngebäudeversicherung über.

Rechtsgrundlage

Keine spezialgesetzliche Regelung; maßgeblich sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags im Rahmen des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts (VVG).

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