Multi-Split-Klimaanlage

Auch: Multisplit-Klimagerät · Multi-Split-System

Eine Multi-Split-Klimaanlage besteht aus einem Außengerät, das über Kältemittelleitungen mehrere Innengeräte in verschiedenen Räumen versorgt. Jeder Raum lässt sich damit unabhängig kühlen oder – bei geeigneten Geräten – auch heizen.

Ausführliche Erklärung

Im Unterschied zur einfachen Split-Klimaanlage, bei der genau ein Innen- und ein Außengerät ein Paar bilden, verbindet ein Multi-Split-System ein einzelnes, leistungsstärkeres Außengerät mit zwei oder mehr Innengeräten – etwa in Wohnzimmer, Schlafzimmer und Arbeitszimmer. Das spart Platz für die Außeneinheit (z. B. auf Balkon, Terrasse oder Fassade) und reduziert die Anzahl sichtbarer Außengeräte, was insbesondere bei Eigentumswohnungen unter gestalterischen und WEG-rechtlichen Gesichtspunkten Vorteile bietet.

Da Multi-Split-Anlagen mit fluorierten Kältemitteln (F-Gasen) arbeiten und aus separaten, vor Ort zu verbindenden Komponenten bestehen, dürfen Installation, Anschluss des Kältemittelkreislaufs sowie Wartung nur durch zertifizierte Fachbetriebe erfolgen. Diese Vorgabe ergibt sich aus der europäischen F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 und der deutschen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), die auch Dokumentationspflichten für nachgefülltes Kältemittel vorsehen. Für Makler ist bei Bestandsobjekten mit Klimaanlage relevant, ob eine fachgerechte Installation und regelmäßige Wartung (inklusive Dichtheitsprüfung) nachgewiesen werden kann, da dies sowohl den Wert der Anlage als auch mögliche Haftungsfragen beim Eigentümerwechsel betrifft.

Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümer lässt für seine Wohnung eine Multi-Split-Klimaanlage mit einem Außengerät auf dem Balkon und drei Innengeräten in Wohnzimmer, Schlafzimmer und Homeoffice installieren. Da nur ein Außengerät sichtbar ist, genehmigt die Eigentümergemeinschaft die bauliche Veränderung leichter als bei drei separaten Einzelklimaanlagen.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Regelung für die Bauart als solche. Installation und Wartung unterliegen den Vorgaben der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 sowie der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), die eine Ausführung nur durch zertifizierte Fachbetriebe vorschreiben.

Verwandte Begriffe