Nachbarschaftsgesetz

Auch: Nachbarrechtsgesetz · Landesnachbarrechtsgesetz

Ein Nachbarschaftsgesetz (auch Nachbarrechtsgesetz genannt) ist ein Landesgesetz, das ergänzend zu den bundesrechtlichen Vorschriften des BGB detaillierte Regeln für das nachbarliche Miteinander aufstellt, etwa zu Grenzabständen von Pflanzen, Hecken, Einfriedungen und baulichen Anlagen.

Ausführliche Erklärung

Das Nachbarrecht ist in Deutschland zweigeteilt: Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält in den §§ 906 bis 924 BGB bundeseinheitliche Grundregeln, etwa zu Immissionen, Grenzanlagen und Grenzverwirrung. Konkrete Detailfragen – vor allem Mindestabstände für Bäume, Sträucher und Hecken zur Grundstücksgrenze, Vorschriften zu Einfriedungen (Zäune, Mauern) sowie Regelungen zum Überhang und Grenzbau – sind dagegen Landesrecht und werden in eigenständigen Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer geregelt (z. B. dem Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg oder dem Bayerischen Ausführungsgesetz zum BGB).

Da die Regelungen von Bundesland zu Bundesland erheblich variieren – etwa bei den vorgeschriebenen Grenzabständen für Bäume je nach Wuchshöhe – müssen Makler und Eigentümer stets das jeweils geltende Landesgesetz am Lageort der Immobilie prüfen. Verstöße gegen Abstandsvorschriften können zu Beseitigungs- oder Rückschnittansprüchen des Nachbarn führen und sind bei Objektübergaben sowie Grundstücksbesichtigungen ein häufiger Streitpunkt, der frühzeitig geklärt werden sollte.

Beispiel aus der Praxis

Ein Grundstückseigentümer pflanzt einen hochwachsenden Baum nur einen Meter von der Grundstücksgrenze entfernt. Nach dem Nachbarrechtsgesetz des betreffenden Bundeslandes ist für diese Baumart jedoch ein größerer Mindestabstand vorgeschrieben, sodass der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung oder Versetzung geltend machen kann.

Rechtsgrundlage

Keine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage – maßgeblich sind die Nachbarrechtsgesetze der einzelnen Bundesländer, ergänzt durch die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften der §§ 906 ff. BGB.

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