Notrufsystem
Auch: Hausnotruf · Hausnotrufsystem
Ein Notrufsystem (Hausnotruf) ermöglicht es Bewohnern, insbesondere älteren oder pflegebedürftigen Menschen, per Knopfdruck – meist über einen tragbaren Funksender – jederzeit Kontakt zu einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale aufzunehmen, die im Bedarfsfall Hilfe organisiert.
Ausführliche Erklärung
Ein klassisches Hausnotrufsystem besteht aus einer an das Telefonnetz oder Mobilfunknetz angeschlossenen Basisstation in der Wohnung und einem tragbaren Sender, den der Nutzer als Kette oder Armband am Körper trägt. Ein Knopfdruck baut automatisch eine Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Notrufzentrale auf; diese klärt die Situation und alarmiert je nach Bedarf Angehörige, den Pflegedienst, den Hausnotrufdienst oder den Rettungsdienst. Moderne Systeme ergänzen die Grundfunktion um Sturzsensoren, GPS-Ortung für den Außenbereich oder eine Anbindung an Smart-Home-Komponenten.
Für Immobilien ist das Notrufsystem vor allem im Kontext von barrierefreiem und altersgerechtem Wohnen, betreutem Wohnen sowie Pflegeimmobilien relevant: In Angeboten für seniorengerechte Wohnungen wird ein vorhandener oder vorbereiteter Notrufanschluss häufig als Ausstattungsmerkmal genannt. Bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse als technisches Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegehilfsmittel- und Wohnumfeldverbesserungsleistungen nach § 40 SGB XI einen Zuschuss zu den laufenden Kosten eines Hausnotrufsystems, sofern das jeweilige Gerät im Hilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen gelistet ist; die Höhe des Zuschusses und die Einzelheiten der Kostenübernahme werden von den Pflegekassen festgelegt.
Für Makler ist relevant, ob eine Immobilie bereits über eine Notrufsteckdose oder ein installiertes System verfügt, da dies insbesondere bei der Vermarktung an ältere Käufer oder Mieter ein Verkaufsargument sein kann.
Beispiel aus der Praxis
Eine alleinstehende Seniorin mit Pflegegrad 2 lässt sich in ihrer Wohnung ein Hausnotrufsystem installieren. Bei einem Sturz drückt sie den Funksender an ihrem Handgelenk, woraufhin die Notrufzentrale automatisch verständigt wird und den Rettungsdienst alarmiert. Die monatlichen Kosten werden anteilig von der Pflegekasse bezuschusst.
Rechtsgrundlage
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen; Grundlage für den Zuschuss der Pflegekasse zu technischen Pflegehilfsmitteln wie dem Hausnotrufsystem ab einem anerkannten Pflegegrad.