Notrufsystem Aufzug

Auch: Aufzugsnotruf · Notrufanlage Aufzug · Personennotruf Aufzug

Das Notrufsystem im Aufzug ist eine gesetzlich vorgeschriebene technische Einrichtung, mit der im Aufzug eingeschlossene Personen jederzeit Kontakt zu einer ständig besetzten Notrufzentrale aufnehmen können. Die laufenden Kosten für Betrieb und Bereitschaft der Notrufanlage zählen zu den umlagefähigen Aufzugsbetriebskosten.

Ausführliche Erklärung

Jeder Personenaufzug in Deutschland muss über eine funktionierende Zweiwegekommunikationseinrichtung (Notrufsystem) verfügen, damit eingeschlossene Personen jederzeit – auch nachts und an Wochenenden – Hilfe herbeirufen können. Für Makler und Vermieter relevante Aspekte:

  • Technische Umsetzung: Meist erfolgt die Verbindung über eine Notrufsäule mit Freisprecheinrichtung, die permanent mit einer Notrufzentrale (oft beim Wartungsunternehmen oder einem spezialisierten Dienstleister) verbunden ist.
  • Personenbefreiung: Bei einem Störfall organisiert die Notrufzentrale die fachgerechte Befreiung der eingeschlossenen Person durch einen qualifizierten Befreiungsdienst, üblicherweise innerhalb einer vertraglich vereinbarten Reaktionszeit (häufig 30–60 Minuten).
  • Kostenbestandteile: Zu den umlagefähigen Kosten zählen die monatliche Aufschaltgebühr bei der Notrufzentrale, die Wartung der Notrufeinrichtung selbst sowie ggf. anfallende Einsatzkosten für Befreiungen, sofern diese nicht durch Verschulden Dritter verursacht wurden.
  • Umlagefähigkeit: Diese Kosten sind Bestandteil der Aufzugsbetriebskosten nach § 2 Nr. 7 BetrKV ("Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs") und werden meist zusammen mit den Wartungskosten in einer Position abgerechnet.
  • Praxisrelevanz: Fehlt ein funktionierendes Notrufsystem, verstößt der Betreiber gegen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV); Makler sollten bei der Objektübergabe auf den Nachweis eines gültigen Wartungsvertrags mit Notrufanbindung achten.

Beispiel aus der Praxis

In einem Mehrfamilienhaus mit Aufzug fällt neben der monatlichen Wartungspauschale von 80 Euro eine zusätzliche Gebühr von 15 Euro für die Aufschaltung auf die 24-Stunden-Notrufzentrale an. Beide Positionen werden in der Betriebskostenabrechnung unter "Aufzugskosten" zusammengefasst und nach Miteigentumsanteilen oder Wohnfläche auf die Mieter umgelegt.

Rechtsgrundlage

  • § 2 Nr. 7 BetrKV – Erfasst die "Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs", worunter auch die Kosten des Notrufsystems fallen.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Verpflichtet Betreiber von Aufzugsanlagen zur Sicherstellung einer funktionsfähigen Notrufeinrichtung.
  • DIN EN 81-28 – Technische Norm für Fernalarmsysteme in Aufzügen, die den Mindeststandard für Notrufsysteme definiert.

Verwandte Begriffe