Offener Immobilienfonds

Auch: Offener Immobilien-Publikumsfonds

Ein offener Immobilienfonds ist ein Publikumsfonds, der laufend neue Anteile an Privatanleger ausgibt und das eingesammelte Kapital überwiegend in ein diversifiziertes Portfolio von Gewerbeimmobilien (Büro, Handel, Hotel, Logistik) investiert. Anleger können Anteile grundsätzlich fortlaufend erwerben, unterliegen bei der Rückgabe jedoch gesetzlichen Halte- und Kündigungsfristen.

Ausführliche Erklärung

Offene Immobilienfonds zählen zu den populärsten indirekten Immobilienanlagen für Privatanleger in Deutschland, da sie im Gegensatz zum Direkterwerb bereits mit kleinen Beträgen eine Beteiligung an einem breit diversifizierten Immobilienportfolio ermöglichen.

Wichtige Merkmale und Regulierung:

  • Struktur: Das Fondsvermögen wird von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwaltet und ist als Sondervermögen insolvenzgeschützt vom Vermögen der KVG getrennt.
  • Bewertung: Der Anteilspreis richtet sich nach dem Net Asset Value (NAV), der auf regelmäßigen Verkehrswertgutachten unabhängiger Sachverständigenausschüsse beruht.
  • Halte- und Kündigungsfristen (Reaktion auf die Finanzkrise 2008/2013): Seit den KAGB-Reformen gilt für nach dem 22.07.2013 erworbene Anteile eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten sowie eine Kündigungsfrist von 12 Monaten vor Rückgabe. Diese Regelung wurde eingeführt, nachdem mehrere offene Immobilienfonds in der Finanzkrise wegen massenhafter Anteilsrückgaben abgewickelt werden mussten (Liquiditätskrise offener Fonds 2008–2012).
  • Liquiditätsmanagement: Fonds müssen eine Mindestliquiditätsquote halten, um Anlegerrückgaben bedienen zu können, ohne Immobilien unter Zeitdruck verkaufen zu müssen.
  • Risiken: Trotz der Sicherungsmechanismen bestehen Bewertungs-, Vermietungs- und Zinsänderungsrisiken; bei stark steigenden Zinsen oder Leerstandsproblemen können Anteilspreise sinken, teils müssen Fonds ausgesetzt oder abgewickelt werden.

Abgrenzung: Der offene Immobilienfonds unterscheidet sich vom geschlossenen Immobilienfonds (feste Kapitalsumme, begrenzte Anlegerzahl, keine laufende Rückgabemöglichkeit) und vom REIT (börsennotierte Aktiengesellschaft mit täglicher Handelbarkeit über die Börse statt über Rückgabe an die KVG).

Für Makler ist der Fonds primär als Anlagealternative für Kapitalanleger relevant, die nicht direkt in Immobilien investieren möchten, sowie als institutioneller Käufer/Verkäufer im gewerblichen Transaktionsgeschäft – offene Immobilienfonds zählen zu den größten Ankäufern von Core- und Core-Plus-Gewerbeimmobilien in Deutschland.

Beispiel aus der Praxis

Ein Anleger investiert 5.000 Euro in einen offenen Immobilienfonds, der in Bürogebäude und Einkaufszentren in mehreren europäischen Metropolen investiert. Möchte er nach drei Jahren seine Anteile zurückgeben, muss er dies unter Einhaltung der 12-monatigen Kündigungsfrist bei der Fondsgesellschaft anmelden, da die Mindesthaltefrist von 24 Monaten bereits erfüllt ist.

Rechtsgrundlage

  • Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), insbesondere §§ 230 ff. – regelt Zulassung, Struktur, Anlagegrenzen, Bewertung sowie Rückgabe- und Kündigungsfristen offener Immobilien-Publikumsfonds.
  • Die Mindesthalte- und Kündigungsfristen wurden im Zuge der KAGB-Einführung 2013 als Reaktion auf die Immobilienfondskrise eingeführt.

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