Pflegekasse
Auch: Soziale Pflegeversicherung
Die Pflegekasse ist der bei jeder gesetzlichen Krankenkasse organisierte Träger der sozialen Pflegeversicherung. Für Immobilieneigentümer und Makler ist sie vor allem relevant, weil sie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Pflegebedürftigkeit gewährt.
Ausführliche Erklärung
Jede gesetzliche Krankenkasse unterhält eine eigene Pflegekasse, bei der Pflegebedürftige Leistungen der sozialen Pflegeversicherung beantragen. Für die Immobilienbranche ist insbesondere die Förderung baulicher Maßnahmen von Bedeutung: Wird eine Immobilie wegen Pflegebedürftigkeit eines Bewohners umgebaut – etwa durch den Einbau einer bodengleichen Dusche, eines Treppenlifts, die Verbreiterung von Türen oder den Abbau von Schwellen –, kann die Pflegekasse hierfür einen Zuschuss für „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes" gewähren. Der Zuschuss ist der Höhe nach begrenzt und wird unabhängig vom Pflegegrad je Maßnahme gewährt; leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem Haushalt, kann sich der Gesamtbetrag entsprechend erhöhen.
Für Makler und Bauträger ist die Kenntnis dieser Förderung relevant, weil sie beim Verkauf oder der Vermietung altersgerecht umgebauter Objekte, aber auch bei der Beratung von Eigentümern zu geplanten Umbauten, einen wichtigen Finanzierungsbaustein darstellt. Die Förderung ist subsidiär, das heißt, sie greift nachrangig zu anderen Leistungen (etwa der Pflegeversicherung für Hilfsmittel) und ist zweckgebunden an den Nachweis der Pflegebedürftigkeit sowie an die tatsächliche Durchführung der Maßnahme.
Beispiel aus der Praxis
Die pflegebedürftige Mutter einer Familie zieht in die Erdgeschosswohnung ihrer Tochter. Um den Zugang barrierefrei zu gestalten, lässt die Familie eine Rampe bauen und das Bad umbauen. Die zuständige Pflegekasse übernimmt einen Zuschuss zu den Umbaukosten bis zur gesetzlichen Höchstgrenze je Maßnahme.
Rechtsgrundlage
§ 40 Abs. 4 SGB XI – Zuschüsse der Pflegekasse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, gedeckelt auf einen gesetzlich festgelegten Höchstbetrag je Maßnahme.