Plusenergiehaus
Auch: Energieplushaus
Ein Plusenergiehaus erzeugt über das Jahr betrachtet mehr Energie, als seine Bewohner für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Haushaltsstrom verbrauchen. Der Energieüberschuss wird meist über eine Photovoltaikanlage erzeugt und ins öffentliche Netz eingespeist oder in Batteriespeichern zwischengelagert.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist das Plusenergiehaus das anspruchsvollste der gängigen Energiehaus-Konzepte und ein starkes Vermarktungsargument im hochpreisigen Neubausegment:
- Bilanzprinzip: Wie beim Nullenergiehaus wird die Energieerzeugung (i. d. R. Photovoltaik, ergänzt durch Solarthermie) dem Jahresenergiebedarf gegenübergestellt; beim Plusenergiehaus übersteigt die Erzeugung den Bedarf, sodass ein rechnerischer Energieüberschuss entsteht.
- Technische Umsetzung: Voraussetzung sind eine sehr gute Gebäudehülle (meist Passivhaus- oder vergleichbarer Effizienzhaus-Standard), eine großzügig dimensionierte PV-Anlage, effiziente Wärmepumpentechnik und häufig ein Batteriespeicher zur Optimierung des Eigenverbrauchs.
- Wirtschaftliche Aspekte: Überschüssiger Strom kann nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gegen Einspeisevergütung ins Netz eingespeist werden; alternativ wird der Überschuss für Elektromobilität (Wallbox) oder Wärmepumpenbetrieb genutzt, was die Wirtschaftlichkeit für Eigentümer erhöht.
- Fördermöglichkeiten: Plusenergiehäuser erfüllen i. d. R. die Anforderungen für die höchsten KfW-Effizienzhaus-Stufen (z. B. Effizienzhaus 40 Plus), was zinsgünstige Förderkredite und Tilgungszuschüsse ermöglichen kann.
- Marktrelevanz: Der Standard wird verstärkt bei Neubauten mit gehobenem Anspruch sowie bei kommunalen Modellprojekten eingesetzt; für Makler ist die Herausforderung, den energetischen Mehrwert verständlich zu kommunizieren und von vergleichbaren, aber weniger anspruchsvollen Konzepten (Niedrigenergiehaus, Nullenergiehaus) abzugrenzen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauherr errichtet ein Einfamilienhaus mit Passivhaus-Gebäudehülle, einer 12-kWp-Photovoltaikanlage, Wärmepumpe und Batteriespeicher. Die Jahresenergiebilanz zeigt einen rechnerischen Überschuss von 1.500 kWh – der Makler vermarktet das Objekt als Plusenergiehaus mit sehr niedrigen bis negativen Energiekosten.
Rechtsgrundlage
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) – energetischer Mindeststandard, den ein Plusenergiehaus deutlich übertrifft.
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – Regelungen zur Einspeisevergütung bei überschüssigem Solarstrom.