Postkarten-Marketing

Auch: Mailing-Aktion · Postwurfsendung

Postkarten-Marketing ist eine klassische Form der Akquise, bei der Makler regelmäßig Postkarten oder Mailings an Haushalte in einem festgelegten Zielgebiet versenden – etwa mit Verkaufserfolgen, Marktinformationen oder Kontaktangeboten – um als lokaler Ansprechpartner präsent zu bleiben.

Ausführliche Erklärung

Postkarten-Marketing ist ein zentrales Instrument der sogenannten Farming-Strategie, bei der ein Makler ein bestimmtes geografisches Gebiet (Straßenzüge, Stadtteile) systematisch und langfristig bearbeitet, um dort als „der" lokale Immobilienexperte wahrgenommen zu werden:

  • Typische Inhalte: kürzlich verkaufte Objekte im Gebiet ("Verkauft in Ihrer Nähe"), aktuelle Marktentwicklungen, Einladungen zu kostenlosen Wertermittlungen, saisonale Grüße mit Praxisbezug.
  • Frequenz: Erfolgreiche Farming-Kampagnen setzen auf Regelmäßigkeit – häufig monatlich oder quartalsweise über mehrere Jahre, da Vertrauensaufbau und Bekanntheit Zeit brauchen.
  • Vorteile gegenüber digitalen Kanälen: Physische Postkarten erreichen auch ältere Zielgruppen, die online weniger aktiv sind, und heben sich durch Haptik von der digitalen Informationsflut ab.
  • Rechtlicher Rahmen: Adressierte Werbepost an bekannte Eigentümer mit werblichem Inhalt fällt grundsätzlich nicht unter das strenge Verbot unerlaubter Telefon- oder E-Mail-Werbung, unterliegt aber dennoch den allgemeinen lauterkeitsrechtlichen Grenzen; ein "Keine Werbung"-Hinweis am Briefkasten sollte respektiert werden.
  • Effizienzmessung: Der Erfolg wird meist über Rückläufer (Anrufe, Anfragen zur Wertermittlung) je verschickter Karte gemessen; Response-Raten liegen erfahrungsgemäß im niedrigen einstelligen Prozentbereich, weshalb Kontinuität entscheidend ist.
  • Kombiniert wird Postkarten-Marketing häufig mit Online-Präsenz (Empfehlungsmarketing, Google-Bewertungen), um Mehrfachkontakte über verschiedene Kanäle zu erzeugen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler versendet monatlich Postkarten an alle Haushalte in einem definierten Stadtviertel mit dem Hinweis „Diese Woche verkauft: Musterstraße 12 – Interesse an einer kostenlosen Werteinschätzung Ihrer Immobilie?" Nach zwei Jahren kontinuierlicher Kampagne erhält er regelmäßig Anrufe aus genau diesem Gebiet.

Rechtsgrundlage

  • § 7 UWG – Grenzen zulässiger Werbung; adressierte Postwurfsendungen sind grundsätzlich zulässig, aufdringliche oder belästigende Werbeformen können jedoch untersagt sein.
  • DSGVO – Bei Verwendung erworbener Adresslisten (Adresshandel) sind Vorgaben zur rechtmäßigen Datenverarbeitung zu beachten.

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