Postwurfsendung

Auch: Unadressierte Werbesendung · Wurfsendung

Eine Postwurfsendung ist eine Werbesendung, die ohne persönliche Namensadressierung flächendeckend an alle Briefkästen eines definierten Gebiets (z. B. einer Straße oder eines Stadtteils) verteilt wird – etwa über Deutsche Post, private Zustelldienste oder eigene Verteilung.

Ausführliche Erklärung

Postwurfsendungen sind ein klassisches, weiterhin genutztes Instrument der Maklerakquise, insbesondere zur Verkäufergewinnung ("Objektakquise"). Typische Anlässe sind die Meldung eines kürzlich verkauften Objekts in der Nachbarschaft ("Sold-Mailing"), eine Nachfrage-Ansprache ("Wir suchen für Kunden ein Haus in Ihrer Straße") oder allgemeine Imagewerbung des Maklerbüros.

Wichtige Praxispunkte:

  • Zielgebiet und Streuverlust: Die Wurfsendung erreicht alle Haushalte im Verteilgebiet unabhängig vom individuellen Interesse, was einen hohen Streuverlust, aber auch einen guten lokalen Bekanntheitseffekt mit sich bringt. Für die Objektakquise in einem konkreten Mikrostandort ist dieser gebietsbezogene Ansatz gerade der Vorteil.
  • "Keine Werbung"-Aufkleber: Haushalte, die ihren Briefkasten mit einem Aufkleber "Keine Werbung" oder vergleichbarem Hinweis gekennzeichnet haben, dürfen nach ständiger Rechtsprechung (u. a. BGH) nicht mit unadressierten Wurfsendungen beliefert werden; ein Verstoß kann als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.
  • Abgrenzung zur adressierten Werbung: Wird die Sendung mit Namen versehen (adressierte Direktwerbung), gelten zusätzlich die strengeren Regeln zur Verwendung personenbezogener Adressdaten nach DSGVO; die reine Postwurfsendung ohne Namensbezug ist datenschutzrechtlich unkritischer.
  • Praxisformate: Flyer, Postkarten oder kleine Broschüren im Corporate Design, oft mit QR-Code zum Online-Exposé oder zur Bewertungsanfrage ("Was ist Ihre Immobilie wert?").
  • Kosten und Reichweite: Verteilung über die Deutsche Post ("Post Wurfsendung") oder private Verteilservices, Kosten meist pro 1.000 verteilte Exemplare kalkuliert; alternativ Eigenverteilung durch Maklerpersonal oder Aushilfen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler verkauft ein Einfamilienhaus in einer Wohnstraße überdurchschnittlich schnell und verteilt anschließend eine Postwurfsendung an alle umliegenden Haushalte mit dem Hinweis "Ihr Nachbarhaus wurde erfolgreich vermittelt – wir suchen weitere Objekte in dieser Lage". Haushalte mit "Keine Werbung"-Aufkleber am Briefkasten werden dabei konsequent ausgespart.

Rechtsgrundlage

  • § 7 UWG – Verbot unzumutbarer Belästigung durch Werbung; einschlägig bei Missachtung eines "Keine Werbung"-Hinweises.
  • Postgesetz – Rahmenbedingungen für die Zustellung von Postsendungen, einschließlich unadressierter Werbesendungen.
  • Ständige Rechtsprechung zur Wirkung von "Keine Werbung"-Aufklebern als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht bei Missachtung.

Verwandte Begriffe