Aufmacherbild

Auch: Titelbild · Coverfoto · Hauptbild

Das Aufmacherbild ist das Foto, das in der Trefferliste eines Immobilienportals oder in Social-Media-Anzeigen als erstes zu sehen ist – oft noch bevor der Nutzer das vollständige Exposé öffnet. Es entscheidet maßgeblich darüber, ob ein Interessent überhaupt weiterklickt.

Ausführliche Erklärung

In Portalen wie ImmoScout24 oder Immowelt konkurrieren Inserate primär über das Aufmacherbild in der Kachelansicht der Suchergebnisse. Praxiserfahrung und Portalstatistiken zeigen deutlich höhere Klickraten bei Aufmacherbildern, die:

  • eine Außenansicht oder repräsentative Raumaufnahme zeigen statt Detailfotos (z. B. Badezimmerfliesen),
  • hell, gerade und aufgeräumt wirken (siehe Weitwinkelobjektiv, HDR-Fotografie),
  • bei Außenaufnahmen ggf. zur blauen Stunde aufgenommen wurden (siehe Blaue-Stunde-Aufnahme), was besonders bei Neubauprojekten und Premiumobjekten hochwertiger wirkt,
  • keine störenden Elemente (Mülltonnen, parkende Fahrzeuge, unscharfe Kanten) enthalten.

Für den Makler ist die Auswahl des Aufmacherbildes eine der wichtigsten Marketingentscheidungen im gesamten Vermarktungsprozess – oft wichtiger als die Bildanzahl insgesamt. Manche Maklerbüros lassen das Aufmacherbild gezielt A/B-testen oder von erfahrenen Immobilienfotografen separat gestalten. Bei bearbeiteten Aufmacherbildern (Himmel ausgetauscht, Rasen begrünt) gilt das allgemeine Irreführungsverbot – die Bearbeitung darf keinen falschen Eindruck vom tatsächlichen Zustand erwecken (siehe Bildretusche).

Beispiel aus der Praxis

Für ein Reihenhaus testet ein Makler zwei Aufmacherbilder: Variante 1 zeigt das Wohnzimmer, Variante 2 die Gartenansicht des Hauses in der Abenddämmerung. Variante 2 erzielt in den ersten zwei Wochen eine um 40 % höhere Klickrate im Portal und wird als dauerhaftes Aufmacherbild übernommen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bei nachbearbeiteten Aufmacherbildern greift das Irreführungsverbot des § 5 UWG.

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