Produktionsfläche
Auch: Produktionshalle · Fertigungsfläche
Eine Produktionsfläche ist eine gewerblich genutzte Hallen- oder Gebäudefläche, die technisch und baulich für industrielle Fertigungs- und Produktionsprozesse ausgelegt ist, etwa mit entsprechender Deckentragfähigkeit, Deckenhöhe, Energieversorgung und Kranbahnen.
Ausführliche Erklärung
Produktionsflächen unterscheiden sich von reinen Lager- oder Logistikflächen dadurch, dass sie spezifisch für Herstellungs- und Verarbeitungsprozesse ausgestattet sind: hohe Bodenlasten, ausreichende Deckenhöhen, leistungsfähige Strom- und Medienversorgung (Druckluft, Prozesswärme, Absauganlagen), Kranbahnen sowie oft spezielle Anforderungen an Erschütterungsschutz, Belüftung oder Reinraumbedingungen je nach Branche. Diese Spezialisierung macht Produktionsimmobilien in der Regel weniger drittverwendungsfähig als Standardhallen oder Büroflächen – ein Nachmieter muss häufig ähnliche Anforderungen an die Fläche stellen, oder es sind kostenintensive Umbauten nötig.
Planungsrechtlich sind besonders emissionsintensive oder störende Produktionsbetriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig wären, dem Industriegebiet nach § 9 BauNVO vorbehalten: Industriegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die in anderen Baugebieten unzulässig sind, und lassen Gewerbebetriebe aller Art einschließlich Lagerhäusern und Lagerplätzen zu. Weniger störende Produktionsbetriebe können dagegen bereits in Gewerbegebieten (§ 8 BauNVO) zulässig sein. Bei der Immobilienbewertung und -vermarktung von Produktionsflächen sind neben der planungsrechtlichen Zulässigkeit auch Altlastenrisiken (frühere industrielle Nutzung), immissionsschutzrechtliche Genehmigungen sowie die technische Drittverwendungsfähigkeit zentrale Prüfpunkte.
Beispiel aus der Praxis
Ein Maschinenbauunternehmen sucht eine Produktionsfläche mit hoher Deckentragfähigkeit und einer Kranbahn für die Montage von Großbauteilen. Aufgrund der zu erwartenden Lärm- und Erschütterungsemissionen empfiehlt der Makler ein Objekt im Industriegebiet, da dort nach § 9 BauNVO auch Betriebe zulässig sind, die in einem Gewerbegebiet auf Widerstand stoßen könnten.
Rechtsgrundlage
- § 9 BauNVO – Zulässigkeit von Gewerbebetrieben, insbesondere solchen mit stärkeren Emissionen, im Industriegebiet.