Hallenfläche

Auch: Hallennutzfläche · Lagerhallenfläche

Die Hallenfläche bezeichnet die nutzbare Grundfläche einer Halle – etwa einer Lager-, Produktions- oder Logistikhalle – und ist eine zentrale Kenngröße bei der Vermarktung und Bewertung von Gewerbeimmobilien.

Ausführliche Erklärung

Ein eigenständiger gesetzlicher Flächenbegriff „Hallenfläche" existiert nicht; der Begriff ist in der Immobilienpraxis eingebürgert, insbesondere im Logistik- und Industrieimmobiliensegment, wo Flächenangaben wie „5.000 m² Hallenfläche" üblich sind. Fachlich wird die Fläche in aller Regel nach den Regeln der DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau) ermittelt: Sie umfasst die Nutzfläche (NUF) des Hallenkörpers, also die tatsächlich für Lagerung, Produktion oder Umschlag nutzbare Bodenfläche innerhalb der Außenwände, ohne Konstruktions- und in der Regel ohne Verkehrsflächen wie Rangier- oder Zufahrtsbereiche außerhalb des Gebäudes.

Wichtig für die Vermarktungspraxis: Anders als bei Wohnraum, wo die Wohnflächenverordnung eine verbindliche Berechnungsmethode vorgibt, fehlt bei Gewerbehallen eine vergleichbare zwingende Norm. Vermieter und Makler sollten daher im Exposé und im Mietvertrag transparent machen, nach welcher Methode (DIN 277, gif-Richtlinie MF/G für gewerbliche Flächen) die Hallenfläche berechnet wurde, um Streit über Flächenabweichungen zu vermeiden. Relevante Zusatzangaben sind zudem die lichte Höhe, die Bodentraglast, die Zahl der Andockstellen (Rampen) und die Stützenraster, da diese die tatsächliche Nutzbarkeit einer Halle mindestens ebenso stark bestimmen wie die reine Quadratmeterzahl.

Beispiel aus der Praxis

In einem Exposé für eine Logistikimmobilie wird eine „Hallenfläche von 6.200 m²" ausgewiesen. Der Vermieter legt offen, dass die Fläche nach DIN 277 als Nutzfläche des Hallenkörpers ermittelt wurde und Büro- sowie Sozialräume gesondert mit 350 m² ausgewiesen sind.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Flächendefinition. Maßgeblich sind branchenübliche technische Regelwerke, insbesondere DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau) und ergänzend die gif-Richtlinie MF/G für gewerblichen Mietflächen.

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