Lagerhalle

Auch: Lagergebäude · Lagerhaus

Eine Lagerhalle ist eine großflächige, meist eingeschossige Gewerbeimmobilie mit hoher Deckenhöhe und ebenerdigem oder rampenerschlossenem Zugang, die der Einlagerung, Kommissionierung und Distribution von Waren dient. Sie bildet die bauliche Grundeinheit der Logistikimmobilie.

Ausführliche Erklärung

Lagerhallen sind eine der wichtigsten Assetklassen im Gewerbeimmobiliensegment und für Makler bei der Vermittlung von Logistik- und Industrieflächen von zentraler Bedeutung:

  • Bauliche Kennwerte: Entscheidende Vermarktungskriterien sind lichte Höhe (heute meist 10–12 m für Hochregallager), Bodentraglast, Anzahl der Rampen bzw. ebenerdigen Tore, Stützenraster und Hallenfläche pro Achse.
  • Nutzungsarten: Von der einfachen Lagerhalle ohne besondere Ausstattung bis zur hochautomatisierten Logistikimmobilie mit Fördertechnik, Kühlzonen oder Gefahrstofflagerung reicht die Bandbreite; die Anforderungen variieren stark je nach eingelagerten Gütern.
  • Planungsrecht: Lagerhallen sind meist in Gewerbe- und Industriegebieten (GE, GI nach BauNVO) zulässig; bei erheblichem Verkehrsaufkommen oder Emissionen ist die immissionsschutzrechtliche Einstufung zu prüfen.
  • Mietvertragsgestaltung: Üblich sind langfristige Triple-Net-Mietverträge, bei denen der Mieter Betriebskosten, Instandhaltung und teils auch Versicherung trägt; Investoren bewerten Lagerhallen zunehmend nach Drittverwendungsfähigkeit (Nachvermietbarkeit an andere Logistiknutzer).
  • Standortfaktoren: Autobahnnähe, Erreichbarkeit für Schwerlastverkehr, Verfügbarkeit von Personal sowie Ausbaufähigkeit für Photovoltaik auf dem Flachdach sind zentrale Bewertungskriterien im aktuellen Logistikmarkt.

Beispiel aus der Praxis

Ein Logistikdienstleister mietet eine neu errichtete 15.000 m² große Lagerhalle mit zwölf Meter lichter Höhe, 20 Verladerampen und Anschluss an die nahegelegene Autobahn für die Distribution von Konsumgütern im Umkreis von 200 Kilometern.

Rechtsgrundlage

  • Baunutzungsverordnung (BauNVO) – regelt die planungsrechtliche Zulässigkeit in Gewerbe- und Industriegebieten.
  • Arbeitsstättenverordnung – Anforderungen an Arbeitsplätze innerhalb der Lagerhalle (Beleuchtung, Fluchtwege, Klima).

Verwandte Begriffe