Lagerfläche

Auch: Lagerraum · Logistikfläche

Lagerfläche ist die Fläche innerhalb einer Gewerbe- oder Logistikimmobilie, die der Lagerung von Waren, Rohstoffen oder Gütern dient. Sie ist ein zentraler Flächenbegriff bei der Vermarktung von Lager-, Logistik- und Hallenimmobilien.

Ausführliche Erklärung

Lagerflächen sind ein eigener Marktsegment-Begriff in der gewerblichen Immobilienvermittlung, insbesondere bei Logistik-, Industrie- und Gewerbeparkimmobilien. Für den Makler sind folgende Aspekte relevant:

  • Abgrenzung zu Büro- und Produktionsflächen: Bei gemischt genutzten Gewerbeobjekten (z. B. Gewerbehof mit Büro-, Lager- und Produktionsanteil) muss die Lagerfläche im Exposé klar von Büro- und sonstigen Nutzflächen getrennt ausgewiesen werden, da sich hieraus unterschiedliche Mietpreisniveaus ergeben – Lagerflächen werden in der Regel deutlich günstiger je Quadratmeter vermietet als Büroflächen.
  • Flächendefinition nach gif-Richtlinie: Bei der Vermessung und Ausweisung von Gewerbeflächen wird häufig auf die Richtlinien der Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) zurückgegriffen – insbesondere die "Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum" (MF-G), die auch Lager- und Hallenflächen erfasst.
  • Bewertungskriterien: Bei Lagerflächen sind neben der reinen Quadratmeterzahl weitere Faktoren entscheidend: lichte Raumhöhe (für Regallagerung), Bodenbelastbarkeit, Anzahl und Größe von Andockstationen (Rampen), Deckentraglast, Brandschutzklassifizierung und Anbindung an Verkehrswege.
  • Nutzungsarten: Man unterscheidet unter anderem Hochregallager, Blocklager, Freilagerflächen (unter freiem Himmel) sowie temperierte oder gekühlte Lagerflächen – jede Nutzungsart hat unterschiedliche Anforderungen an bauliche Ausstattung und damit unterschiedliche Vermietungspotenziale.
  • Bauplanungsrecht: Lagerflächen sind planungsrechtlich meist in Gewerbe- oder Industriegebieten (GE, GI nach BauNVO) zulässig; in Mischgebieten oder Kerngebieten kann die Zulässigkeit eingeschränkt sein.

Beispiel aus der Praxis

Ein Logistikunternehmen sucht eine Lagerfläche von 3.000 m² mit einer lichten Höhe von mindestens 8 Metern und vier Rampen für den Lkw-Verkehr. Der Makler vermittelt eine ehemalige Produktionshalle, die nach Umbau zu einer modernen Logistikimmobilie mit entsprechender Ausstattung vermietet wird.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage. Für die Flächenermittlung wird in der Praxis häufig die gif-Richtlinie MF-G (Mietfläche für gewerblichen Raum) herangezogen. Planungsrechtlich richtet sich die Zulässigkeit von Lagernutzungen nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in Verbindung mit dem jeweiligen Bebauungsplan.

Verwandte Begriffe