Rampe
Auch: Zufahrtsrampe · Auffahrrampe
Eine Rampe ist eine geneigte bauliche Verbindung zwischen zwei unterschiedlich hoch liegenden Ebenen. Im Immobilienkontext dient sie meist entweder der barrierefreien Erschließung eines Gebäudeeingangs oder als Zufahrt zu Tiefgaragen und Kellergeschossen.
Ausführliche Erklärung
Rampen kommen in zwei typischen Ausprägungen vor: als Fahrzeugrampe, die die Zufahrt von PKW zu Tiefgaragen, Kellergeschossen oder Anlieferzonen ermöglicht, und als barrierefreie Rampe, die Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen einen stufenlosen Zugang zu Gebäuden oder Geschossen erlaubt.
Für barrierefreie Rampen gelten die Vorgaben der Norm DIN 18040-1 (öffentlich zugängliche Gebäude) bzw. DIN 18040-2 (Wohnungen): Die Längsneigung einer Rampe darf danach in der Regel maximal 6 % betragen, eine Querneigung ist nicht zulässig. Die nutzbare Rampenbreite soll mindestens 120 cm betragen, und am Anfang sowie am Ende der Rampe ist eine ausreichend große Bewegungsfläche vorzusehen. Zusätzlich sind beidseitige Handläufe sowie Radabweiser zur Absturzsicherung vorgeschrieben.
Fahrzeugrampen zu Tiefgaragen unterliegen dagegen primär den bauordnungsrechtlichen Vorgaben der Landesbauordnungen und den Garagenverordnungen der Länder, die unter anderem maximale Neigungen, Sichtdreiecke an Ein- und Ausfahrten sowie Anforderungen an Beleuchtung und Entwässerung regeln.
Für Makler und Bewerter ist das Vorhandensein und die normgerechte Ausführung von Rampen relevant für die Vermarktbarkeit einer Immobilie an mobilitätseingeschränkte Zielgruppen sowie – bei Tiefgaragenrampen – für die praktische Nutzbarkeit der Stellplätze.
Beispiel aus der Praxis
Bei der Modernisierung eines Mehrfamilienhauses wird am Hauseingang eine Rampe mit 5 % Längsneigung, 130 cm Breite und beidseitigem Handlauf nachgerüstet, um den barrierefreien Zugang für Rollstuhlfahrer und Rollatornutzer zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage
- DIN 18040-1 – regelt Anforderungen an barrierefreie Rampen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (u. a. maximale Neigung, Breite, Handläufe).
- Landesbauordnungen und Garagenverordnungen der Länder – regeln Anforderungen an Fahrzeugrampen zu Tiefgaragen.