Aufzug

Auch: Fahrstuhl · Lift

Ein Aufzug ist eine fest eingebaute technische Anlage zur vertikalen Beförderung von Personen oder Lasten zwischen den Geschossen eines Gebäudes. Er zählt zu den überwachungsbedürftigen Anlagen und unterliegt strengen Prüf- und Wartungspflichten.

Ausführliche Erklärung

Aufzüge sind aus bauordnungsrechtlicher Sicht ein wichtiges Ausstattungsmerkmal für Mehrgeschossbauten, insbesondere im Hinblick auf Barrierefreiheit, den Wert einer Immobilie und ihre Vermarktbarkeit an ältere oder mobilitätseingeschränkte Mieter und Käufer. Technisch und rechtlich unterliegen Aufzugsanlagen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), da sie als überwachungsbedürftige Anlagen eingestuft sind: Vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen sowie wiederkehrend müssen sie durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden. Die Hauptprüfung ist spätestens alle zwei Jahre fällig, ergänzt durch eine Zwischenprüfung zur Mitte des Prüfzeitraums.

Für Eigentümer und Verwalter ergeben sich daraus laufende Betreiberpflichten: regelmäßige Wartung durch einen Fachbetrieb, die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen sowie die Behebung festgestellter Mängel. Die Kosten für Wartung, Prüfung, Strom und ggf. Notrufbereitschaft zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten und werden über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter verteilt, sofern der Mietvertrag dies vorsieht. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist der Aufzug regelmäßig Gemeinschaftseigentum, dessen Instandhaltung und -setzung von der WEG gemeinsam beschlossen und finanziert wird.

Beispiel aus der Praxis

In einem sechsgeschossigen Mehrfamilienhaus lässt die Eigentümergemeinschaft den vorhandenen Aufzug alle zwei Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle prüfen. Die dabei anfallenden Prüf- und Wartungskosten werden anteilig über das Hausgeld auf alle Eigentümer und über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt.

Rechtsgrundlage

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – stuft Aufzugsanlagen als überwachungsbedürftige Anlagen ein und schreibt wiederkehrende Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle spätestens alle zwei Jahre vor.

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