Raumspartreppe

Auch: Sparschritttreppe · Platzspartreppe

Die Raumspartreppe ist eine besonders platzsparende, steile Treppenform mit schmalen, oft alternierenden oder versetzten Stufen, die deutlich weniger Grundfläche benötigt als eine klassische Podesttreppe. Sie kommt vor allem als Zugang zu selten genutzten Räumen wie Dachboden, Spitzboden oder Hobbyraum zum Einsatz.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist die Raumspartreppe ein wichtiges Detail bei der Objektbeschreibung, da sie sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringt, die Käufer kennen sollten:

  • Bauformen: Verbreitet sind die Sambatreppe (Samba-Stufen mit alternierendem Steigungsverlauf, bei der abwechselnd mit einem Fuß voraus gegangen wird), die Spindeltreppe mit engem Radius sowie einfache Steiltreppen mit sehr schmalen Auftrittsflächen.
  • Vorteile: Der Platzbedarf liegt deutlich unter dem einer klassischen Podesttreppe, wodurch sie sich besonders für den nachträglichen Ausbau von Dachböden, Zwischengeschossen oder als platzsparende Lösung in kleinen Grundrissen eignet.
  • Nachteile und Einschränkungen: Aufgrund der steilen Steigung (häufig über 45°) und schmalen Auftrittsflächen sind Raumspartreppen weniger alltagstauglich, insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder beim Transport von Möbeln, und in vielen Bundesländern nicht als einziger Rettungsweg für Aufenthaltsräume zulässig.
  • Bauordnungsrechtliche Grenzen: Nach den Landesbauordnungen gelten für notwendige Treppen (die als Rettungsweg dienen) Mindestanforderungen an Steigungsverhältnis und Stufenbreite, die viele Raumspartreppen nicht erfüllen; sie sind daher meist nur als zusätzlicher Zugang zulässig, nicht als alleiniger Zugang zu Aufenthaltsräumen.
  • Praxisrelevanz: Bei ausgebauten Dachgeschossen mit Raumspartreppe als einzigem Zugang sollte der Makler prüfen (lassen), ob eine Baugenehmigung für die Nutzung als Wohnraum vorliegt, da dies ein häufiger Streitpunkt bei der Wohnflächenberechnung ist.

Beispiel aus der Praxis

In einem Reihenhaus führt vom Flur des Obergeschosses eine schmale Raumspartreppe mit alternierenden Stufen zu einem ausgebauten Spitzboden, der als Abstellraum, nicht jedoch als offiziell genehmigter Wohnraum genutzt wird.

Rechtsgrundlage

  • DIN 18065 – Anforderungen an Steigungsverhältnis und Stufenmaße von Treppen.
  • Landesbauordnungen – Begrenzen die Zulässigkeit steiler Raumspartreppen als notwendige Treppe/Rettungsweg für Aufenthaltsräume.

Verwandte Begriffe