Reduzierte Bauweise
Auch: Einfaches Bauen · Kostenreduzierte Bauweise · Sparbauweise
Reduzierte Bauweise bezeichnet einen bewusst vereinfachten Bau- und Ausstattungsstandard – weniger Gebäudetechnik, einfachere Konstruktion, verzichtbare Extras –, mit dem Bauherren oder Projektentwickler die Erstellungskosten und häufig auch spätere Unterhaltskosten senken.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff ist kein feststehender bauordnungsrechtlicher Fachterminus, sondern beschreibt eine Strategie im Wohnungsbau, die insbesondere seit der Diskussion um „Einfaches Bauen" und bezahlbaren Wohnraum an Bedeutung gewonnen hat. Kennzeichnend sind unter anderem:
- Kompakte Kubatur mit günstigem Verhältnis von Gebäudehülle zu Wohnfläche (weniger Außenwandfläche, weniger Erker und Vorsprünge)
- Verzicht auf technische Sonderausstattung wie aufwendige Gebäudeleittechnik, Aufzüge in niedrigen Gebäuden oder große Tiefgaragen
- Serielle oder modulare Bauweise mit standardisierten Grundrissen und Bauteilen zur Senkung von Planungs- und Herstellungskosten
- Einfache, aber normgerechte Haustechnik, die die gesetzlichen Mindestanforderungen (z. B. Energiestandard nach Gebäudeenergiegesetz) erfüllt, ohne darüber hinauszugehen
Reduzierte Bauweise wird häufig bei gefördertem oder kommunalem Wohnungsbau, bei seriellem Sanieren und bei Bauträgerprojekten mit engem Kostenrahmen eingesetzt. Für Makler ist der Begriff relevant, weil er sich unmittelbar auf Verkaufsargumentation und Preisniveau auswirkt: Objekte in reduzierter Bauweise punkten meist über den Preis, nicht über Ausstattungsmerkmale.
Abzugrenzen ist der Begriff von einer mangelhaften Bauausführung – reduzierte Bauweise erfüllt weiterhin alle bauordnungsrechtlichen Mindeststandards, verzichtet aber gezielt auf darüberhinausgehenden Komfort.
Beispiel aus der Praxis
Eine Wohnungsbaugesellschaft errichtet ein Mehrfamilienhaus in reduzierter Bauweise: einfache Putzfassade statt Klinker, Standardbäder ohne bodengleiche Dusche, kein Aufzug im dreigeschossigen Gebäude, Heizung nach Mindeststandard des Gebäudeenergiegesetzes. Die Baukosten liegen dadurch spürbar unter vergleichbaren Neubauten mit gehobener Ausstattung, die Mieten fallen entsprechend niedriger aus.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige Rechtsgrundlage. Maßgeblich bleiben die allgemeinen bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen der Landesbauordnungen sowie die energetischen Mindeststandards nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), die auch bei reduzierter Bauweise eingehalten werden müssen.