Reels-Marketing
Auch: Instagram-Reels · Kurzvideo-Marketing
Reels-Marketing bezeichnet den gezielten Einsatz kurzer, vertikaler Videoclips (typischerweise 15 bis 90 Sekunden) auf Instagram und Facebook, um Objekte, Maklerleistungen oder Marktinformationen unterhaltsam und algorithmisch reichweitenstark zu präsentieren.
Ausführliche Erklärung
Reels haben sich neben klassischen Fotoanzeigen und statischen Beiträgen zu einem der wichtigsten organischen Reichweitentreiber auf Social-Media-Plattformen entwickelt, da die Plattform-Algorithmen Kurzvideos bevorzugt an neue, noch nicht folgende Nutzer ausspielen.
Wichtige Praxispunkte:
- Formate für Makler: Objekt-Walkthroughs ("So sieht die Wohnung wirklich aus"), Vorher-Nachher-Vergleiche (z. B. nach Home Staging), kurze Markteinschätzungen ("3 Dinge, die Käufer 2026 wissen müssen"), Behind-the-Scenes aus dem Maklerbüro, Testimonials zufriedener Verkäufer.
- Technische Anforderungen: Vertikales Format (9:16), kurze Schnittfolgen, Texteinblendungen (viele Nutzer schauen ohne Ton), Trend-Audio zur algorithmischen Bevorzugung, aussagekräftiges Cover-Bild als Thumbnail.
- Erfolgsfaktoren: Regelmäßigkeit (Content-Kalender) statt Einzelaktionen, authentischer statt werblich wirkender Ton, klare Handlungsaufforderung (Call-to-Action) zum Profilbesuch oder zur Kontaktaufnahme.
- Rechtlicher Rahmen: Bei der Präsentation von Immobilien gelten dieselben Grundsätze wie bei anderen Werbeformen – keine irreführenden Angaben zu Preis, Zustand oder Ausstattung; bei Personenaufnahmen (z. B. Kunden im Video) ist deren Einwilligung nach dem Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG) erforderlich.
- Kennzeichnungspflicht: Werden Reels bezahlt beworben oder enthalten Kooperationen mit Partnern (z. B. Handwerksbetrieben), ist eine entsprechende Werbekennzeichnung erforderlich.
Beispiel aus der Praxis
Ein Maklerbüro veröffentlicht wöchentlich ein Reel, in dem der Makler in 30 Sekunden durch eine neu inserierte Wohnung führt, dabei die Besonderheiten hervorhebt und am Ende zur Terminvereinbarung über den Profillink auffordert. Über mehrere Monate steigt dadurch die organische Reichweite des Profils deutlich.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Zu beachten sind das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG) bei gezeigten Personen, das allgemeine Irreführungsverbot (§ 5 UWG) bei Objektangaben sowie Kennzeichnungspflichten für bezahlte Werbung und Kooperationen.