Regenwassernutzung

Auch: Regenwassernutzungsanlage · Zisternennutzung

Regenwassernutzung bezeichnet das Sammeln von Regenwasser – überwiegend über die Dachfläche – in einer Zisterne oder einem Tank sowie dessen anschließende Verwendung als Brauchwasser, etwa für die Gartenbewässerung, die WC-Spülung oder die Waschmaschine.

Ausführliche Erklärung

Eine Regenwassernutzungsanlage besteht typischerweise aus Dachablaufsammlung, einem Filter zur Abscheidung von Laub und Grobschmutz, einem unterirdischen oder oberirdischen Speicherbehälter (Zisterne) sowie einer Pumpe, die das Wasser zu den Verbrauchsstellen fördert. Zentrale Aspekte für Immobilieneigentümer und Makler:

  • Trinkwassertrennung: Regenwasserleitungen müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik strikt vom Trinkwassernetz getrennt sein (keine Rückverbindung), um eine Verkeimung des Trinkwassers auszuschließen. Entsprechende Leitungen sind eindeutig zu kennzeichnen.
  • Meldepflicht: In vielen Kommunen muss die Installation einer Regenwassernutzungsanlage, die an das häusliche Abwassernetz angeschlossen ist, beim örtlichen Wasserversorger bzw. der Gemeinde angezeigt werden.
  • Wirtschaftlicher Nutzen: Durch die Substitution von Trinkwasser bei Gartenbewässerung und Toilettenspülung lassen sich Trinkwasserkosten und ggf. Abwassergebühren senken.
  • Nachhaltigkeitsaspekt: Regenwassernutzung entlastet die Kanalisation bei Starkregen und wird daher in einigen Bebauungsplänen bzw. kommunalen Satzungen zur Regenwasserbewirtschaftung empfohlen oder vorgeschrieben.

Für die Immobilienvermarktung kann eine vorhandene Regenwassernutzungsanlage als nachhaltiges Ausstattungsmerkmal hervorgehoben werden, insbesondere bei energie- und ressourcenbewussten Käufergruppen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauherr installiert beim Neubau seines Einfamilienhauses eine unterirdische Zisterne mit 6.000 Litern Fassungsvermögen, die das Dachablaufwasser sammelt und über eine separate Leitung die Gartenbewässerung sowie die Toilettenspülungen im Haus versorgt.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle bundesweite Rechtsgrundlage; Anforderungen an Trinkwasserschutz und Kennzeichnung ergeben sich aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik (u. a. DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen) sowie ggf. aus kommunalen Satzungen zur Niederschlagswasserbeseitigung.

Verwandte Begriffe