Rohbauabnahme

Auch: Bauzustandsbesichtigung

Die Rohbauabnahme (auch Bauzustandsbesichtigung genannt) ist eine bauaufsichtliche Kontrolle, bei der die zuständige Behörde nach Fertigstellung des Rohbaus prüft, ob das Bauwerk bis zu diesem Bauabschnitt entsprechend der Baugenehmigung und den bautechnischen Vorschriften errichtet wurde.

Ausführliche Erklärung

Die Rohbauabnahme ist Teil der bauaufsichtlichen Überwachung während der Bauausführung und in mehreren, aber nicht allen Landesbauordnungen als förmliche Bauzustandsbesichtigung vorgesehen (das Bauordnungsrecht ist Ländersache, entsprechend variieren Bezeichnung und Ausgestaltung je nach Bundesland). Geprüft werden in der Regel:

  • die Übereinstimmung der errichteten Konstruktion (Fundament, tragende Wände, Geschossdecken, Dachstuhl) mit der genehmigten Bauvorlage,
  • die Einhaltung von Abstandsflächen, Baugrenzen und zulässigem Maß der baulichen Nutzung,
  • statische und bautechnische Mindestanforderungen (z. B. Standsicherheit, Brandschutz), soweit im jeweiligen Bundesland vorgesehen.

Neben der Rohbauabnahme kennt das Bauordnungsrecht häufig weitere Bauzustandsbesichtigungen, etwa nach Fertigstellung der Entwässerungsanlagen oder als abschließende Schlussabnahme vor Bezugsfertigkeit. In vielen Bundesländern wurde die Zahl förmlicher Zwischenabnahmen im Zuge der Deregulierung reduziert; die Bauüberwachung liegt zunehmend stärker in der Verantwortung des Bauherrn bzw. des von ihm beauftragten Entwurfsverfassers/Bauleiters (Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit), während die Bauaufsicht nur noch stichprobenartig oder anlassbezogen kontrolliert.

Für Makler ist die Rohbauabnahme vor allem beim Verkauf von Neubauten und im Bauträgergeschäft relevant: Eine dokumentierte, mängelfreie Rohbauabnahme ist ein Indiz für eine ordnungsgemäße, genehmigungskonforme Bauausführung und kann bei Streitigkeiten über Bauabweichungen oder bei der späteren Objektübergabe als Nachweis dienen. Fehlt eine vorgeschriebene Abnahme oder liegen dokumentierte Abweichungen von der Baugenehmigung vor, kann dies auf ungenehmigte Bauausführungen und damit auf Rechtsrisiken (Beseitigungsanordnung, Bußgeld) hindeuten.

Beispiel aus der Praxis

Beim Bau eines Einfamilienhauses meldet der Bauherr nach Fertigstellung des Rohbaus die Bauzustandsbesichtigung bei der Bauaufsichtsbehörde an. Der Prüfer stellt vor Ort fest, dass die Abstandsflächen eingehalten und die Baugenehmigung umgesetzt wurde, und dokumentiert die Rohbauabnahme als mängelfrei – Voraussetzung für die Fortsetzung der weiteren Bauarbeiten in einigen Bundesländern.

Rechtsgrundlage

  • Landesbauordnungen (LBO/BauO der Länder) – regeln je nach Bundesland unterschiedlich, ob und in welchem Umfang Bauzustandsbesichtigungen (Rohbau-, Schlussabnahme) förmlich vorgeschrieben sind.
  • Baugenehmigung des jeweiligen Vorhabens – Maßstab für die Prüfung im Rahmen der Rohbauabnahme.

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