Selbstauskunft

Auch: Käuferselbstauskunft · Mieterselbstauskunft

Die Selbstauskunft ist ein Formular, mit dem Kauf- oder Mietinteressenten freiwillig persönliche und wirtschaftliche Angaben machen – etwa zu Einkommen, Beschäftigung und Bonität –, damit Makler oder Vermieter die Eignung des Interessenten einschätzen können.

Ausführliche Erklärung

Die Selbstauskunft ist ein zentrales Vorqualifizierungsinstrument, das bei Miet- und zunehmend auch bei Kaufinteressenten eingesetzt wird:

  • Mieterselbstauskunft: Enthält typischerweise Angaben zu Person, Arbeitgeber, Nettoeinkommen, Beschäftigungsverhältnis, Anzahl der einziehenden Personen, evtl. laufenden Mietschulden oder eidesstattlichen Versicherungen zur Vermögensauskunft. Sie wird meist vor Vertragsabschluss, oft erst nach der Besichtigung, eingeholt.
  • Käuferselbstauskunft: Bei Immobilienverkäufen zunehmend genutzt, um die Finanzierungsfähigkeit vorab einzuschätzen (Eigenkapitalquote, Finanzierungsbestätigung der Bank), bevor in aufwendige Vertragsverhandlungen investiert wird.
  • Zulässige vs. unzulässige Fragen: Nach ständiger Rechtsprechung dürfen nur Fragen gestellt werden, die für das konkrete Vertragsverhältnis erforderlich und verhältnismäßig sind. Unzulässig sind z. B. Fragen nach Familienplanung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Religion, sexueller Orientierung oder Schwangerschaft – bei unzulässigen Fragen gilt ein "Recht zur Lüge" des Interessenten, ohne dass dies zur Anfechtung des späteren Vertrags berechtigt.
  • Zeitpunkt: Vor der Besichtigung darf i. d. R. nur eine kurze Vorauswahl-Selbstauskunft (Name, grobe Bedarfsdaten) verlangt werden; die vollständige, sensible Selbstauskunft erst kurz vor Vertragsabschluss – so vermeidet man unnötige Datenerhebung bei Interessenten, die ohnehin nicht zum Zug kommen.
  • Datenschutz: Die erhobenen Daten unterliegen der DSGVO; sie dürfen nur zweckgebunden verwendet, nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben und müssen nach Abschluss des Auswahlprozesses gelöscht werden, wenn der Interessent nicht zum Zug kommt.
  • AGG-Konformität: Bei der Auswahl von Mietern/Käufern anhand der Selbstauskunft muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beachtet werden – eine Ablehnung darf nicht auf verbotenen Diskriminierungsmerkmalen beruhen.

Für Makler ist die Selbstauskunft ein wichtiges Instrument, um Eigentümern eine belastbare Vorauswahl an ernsthaften, zahlungsfähigen Interessenten zu präsentieren und Zeit bei der Vertragsanbahnung zu sparen.

Beispiel aus der Praxis

Nach einer Wohnungsbesichtigung bittet der Makler die drei aussichtsreichsten Mietinteressenten um Ausfüllen einer Selbstauskunft mit Einkommensnachweis und Schufa-Auskunft. Anhand dieser Unterlagen empfiehlt er dem Vermieter den Interessenten mit der besten Bonität.

Rechtsgrundlage

  • DSGVO – Rechtsgrundlage und Grenzen für Erhebung, Speicherung und Löschung der personenbezogenen Daten in der Selbstauskunft.
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – verbietet die Auswahl von Mietern/Käufern nach unzulässigen Diskriminierungskriterien.
  • Rechtsprechung zur Zulässigkeit einzelner Fragen (u. a. BGH/Instanzgerichte zu Mieterselbstauskünften).

Verwandte Begriffe