Sicherheitstechnik
Auch: Gebäudesicherheitstechnik
Sicherheitstechnik bezeichnet die Gesamtheit der technischen Anlagen und Systeme in einem Gebäude, die Personen, Sachwerte und Betriebsabläufe vor Gefahren wie Einbruch, Brand, unbefugtem Zutritt oder technischem Versagen schützen sollen. Dazu zählen unter anderem Einbruchmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Videoüberwachung, Zutrittskontrollsysteme und Rauchwarnmelder.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist Sicherheitstechnik sowohl bei der Wertermittlung als auch bei der Vermarktung von Wohn- und Gewerbeimmobilien ein zunehmend wichtiges Thema:
- Einbruchschutz: Einbruchmeldeanlagen (EMA), einbruchhemmende Fenster und Türen (nach DIN EN 1627, RC-Widerstandsklassen) sowie mechanische Sicherungen wie Mehrfachverriegelungen erhöhen die Sicherheit und können sich positiv auf Wohngebäude- und Hausratversicherungsprämien auswirken.
- Brandschutztechnik: Rauchwarnmelder sind in den meisten Bundesländern für Wohnräume gesetzlich vorgeschrieben; in größeren Wohn- und Gewerbeimmobilien kommen zusätzlich Brandmeldeanlagen mit automatischer Alarmierung der Feuerwehr zum Einsatz.
- Zutrittskontrolle: Elektronische Zutrittskontrollsysteme (Chip, Code, App-Steuerung) ersetzen zunehmend klassische Schließanlagen, insbesondere in Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden und Gewerbeobjekten, und erleichtern die Verwaltung bei Mieterwechseln.
- Videoüberwachung: Der Einsatz von Videotechnik an gemeinschaftlich genutzten Bereichen (Eingänge, Tiefgaragen) unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben und muss verhältnismäßig sowie transparent gekennzeichnet sein.
- Bewertungsrelevanz: Moderne Sicherheitstechnik kann bei Gewerbeimmobilien und hochwertigen Wohnobjekten ein Vermarktungsargument sein, verursacht aber laufende Wartungs- und Betriebskosten, die bei der Nebenkostenkalkulation zu berücksichtigen sind.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bürogebäude verfügt über eine elektronische Zutrittskontrolle mit Chipkarten, eine Videoüberwachung der Eingangsbereiche sowie eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr. Im Exposé hebt der Makler diese Sicherheitstechnik als Argument für sicherheitsbewusste gewerbliche Mieter hervor.
Rechtsgrundlage
Keine einheitliche eigene Rechtsgrundlage für den Oberbegriff. Je nach Teilbereich gelten unter anderem Landesbauordnungen (Rauchwarnmelderpflicht), DIN EN 1627 (Einbruchhemmung) und die DSGVO (Videoüberwachung).