Sicherheitstreppenraum

Ein Sicherheitstreppenraum ist ein notwendiger Treppenraum, der baulich und technisch so gesichert ist, dass weder Feuer noch Rauch eindringen können. Er dient vor allem in Hochhäusern als besonders gesicherter Rettungsweg, wenn die Rettung über Feuerwehrleitern nicht mehr möglich ist.

Ausführliche Erklärung

Notwendige Treppenräume müssen nach den Landesbauordnungen so ausgebildet sein, dass Menschen im Brandfall sicher aus einem Gebäude fliehen können. Bei höheren Gebäuden, insbesondere Hochhäusern, reicht die übliche Ausführung eines notwendigen Treppenraums jedoch nicht mehr aus, weil eine Rettung über Drehleitern der Feuerwehr ab bestimmten Höhen nicht mehr möglich ist. Für diese Fälle sieht das Bauordnungsrecht, orientiert an § 33 Abs. 2 der Musterbauordnung (MBO), den Sicherheitstreppenraum vor: Er muss sicher erreichbar sein und so angeordnet, ausgebildet oder ausgerüstet werden, dass Feuer und Rauch nicht eindringen können. Technisch wird dies vor allem durch eine Rauchschutz-Druckbelüftungsanlage erreicht, die im Treppenraum einen Überdruck erzeugt und so das Eindringen von Rauch selbst bei geöffneten Türen verhindert; zusätzlich ist der Zugang häufig nur über einen offenen oder ebenfalls gesicherten Vorraum möglich.

Nach der Muster-Hochhausrichtlinie (MHHR), die die Länder in ihre Hochhausregelungen übernommen haben, kann ein Sicherheitstreppenraum bei Gebäuden bis 60 m Höhe den zweiten baulichen Rettungsweg ersetzen; bei Gebäuden über 60 m Höhe müssen in der Regel alle notwendigen Treppenräume als Sicherheitstreppenräume ausgeführt werden. Für Bauherren und Investoren von Hochhäusern und anderen Sonderbauten ist der Sicherheitstreppenraum damit ein zentraler, kostenrelevanter Bestandteil des Brandschutzkonzepts.

Beispiel aus der Praxis

Für ein 80 Meter hohes Bürohochhaus reicht eine Rettung der oberen Geschosse über Feuerwehrleitern nicht mehr aus. Das Brandschutzkonzept sieht deshalb vor, sämtliche notwendigen Treppenräume als Sicherheitstreppenräume mit Druckbelüftungsanlage auszuführen, damit Beschäftigte im Brandfall über einen rauchfreien Weg das Gebäude verlassen können.

Rechtsgrundlage

  • § 33 Abs. 2 MBO – Regelungsvorbild für notwendige Treppenräume, aus dem sich die Anforderungen an Sicherheitstreppenräume ableiten.
  • Landesbauordnungen und Hochhausrichtlinien der Länder – konkrete Anforderungen, insbesondere für Gebäude mit großer Höhe.

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