Sicherheitsschloss

Auch: Einbruchhemmendes Schloss · Sicherheitszylinder

Ein Sicherheitsschloss ist ein Türschloss mit besonderen konstruktiven Merkmalen – etwa Bohr-, Zieh- und Kernziehschutz sowie Schlüssel mit Kopierschutz –, die es widerstandsfähiger gegen Aufbruch- und Manipulationsversuche machen als ein Standardschloss.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist das Sicherheitsschloss vor allem im Zusammenhang mit der Vermarktung von Bestandsimmobilien und der Bewertung des Einbruchschutzes relevant. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Schloss selbst (Einsteckschloss im Türblatt) und dem Schließzylinder, der in vielen Fällen den eigentlichen Sicherheitsgewinn bringt: Ein hochwertiger Schließzylinder mit Bohr-, Zieh- und Aufsperrschutz sowie eingeschränkter oder gesperrter Schlüsselnachfertigung verhindert typische Einbruchsmethoden wie Schlossaufbruch, Lockpicking oder das Ziehen des Zylinders.

Einsteckschlösser für Türen werden in Deutschland nach DIN 18251 hinsichtlich Maßen, Funktionsanforderungen und Prüfverfahren genormt. Für den tatsächlichen Einbruchschutz einer Tür ist jedoch das Zusammenspiel aller Komponenten entscheidend: Schloss, Schließzylinder, Türblatt, Zarge, Beschlag und Bänder müssen gemeinsam einer Widerstandsklasse (RC, siehe Widerstandsklasse RC) nach DIN EN 1627 standhalten. Ein einzelnes hochwertiges Sicherheitsschloss in einer ansonsten ungesicherten Tür bietet nur begrenzten Schutz.

In der Praxis empfehlen polizeiliche Beratungsstellen für Wohngebäude häufig die Nachrüstung mit einem Sicherheitsschloss samt Schließzylinder nach DIN 18252, kombiniert mit einem einbruchhemmenden Beschlag – eine vergleichsweise kostengünstige Maßnahme gegenüber dem kompletten Türaustausch.

Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümer rüstet seine Wohnungseingangstür vor dem Verkauf mit einem neuen Sicherheitsschloss samt Bohrschutz-Schließzylinder nach und lässt zusätzlich einen einbruchhemmenden Beschlag montieren. Im Exposé kann der Makler dies als wertsteigerndes Sicherheitsmerkmal hervorheben.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Regelungspflicht für den Einbau von Sicherheitsschlössern in Wohngebäuden. Technische Anforderungen und Prüfverfahren ergeben sich aus DIN 18251 (Einsteckschlösser) sowie – bei Bewertung des Gesamtsystems Tür – aus DIN EN 1627 (Widerstandsklassen einbruchhemmender Bauteile).

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