Einbruchschutz

Auch: Einbruchhemmung · Einbruchsicherung

Einbruchschutz umfasst alle baulichen und technischen Maßnahmen, die den Einbruch in ein Gebäude über Fenster, Türen oder andere Öffnungen erschweren – von einbruchhemmenden Bauteilen über Zusatzschlösser bis hin zu Alarmanlagen und Videoüberwachung.

Ausführliche Erklärung

Einbrecher nutzen überwiegend einfache mechanische Methoden wie Aufhebeln mit Schraubendrehern oder Brechstangen, seltener massive Gewalt. Einbruchhemmende Bauteile sollen diesen Angriffen für einen definierten Zeitraum standhalten und den Einbruchsversuch so verlängern und erschweren, dass er abgebrochen wird oder auffällt.

Die europäische Normenreihe DIN EN 1627 ff. klassifiziert Fenster, Türen, Vorhangfassaden und Gitterelemente nach ihrer Widerstandsfähigkeit gegen Einbruchversuche in sogenannte Widerstandsklassen (Resistance Class, RC): von RC 1 N und RC 2 N (Basisschutz, v. a. gegen Gelegenheitstäter) über RC 2 und RC 3 (Schutz gegen Werkzeugeinsatz wie Schraubendreher oder Brechstangen) bis zu den höheren Klassen RC 4 bis RC 6 für besonders hohe Schutzanforderungen. Die Prüfverfahren für die einzelnen Klassen sind in den zugehörigen Normen DIN EN 1628 bis 1630 geregelt. Polizeiliche Beratungsstellen empfehlen für Wohngebäude in der Regel mindestens die Klasse RC 2.

Neben einbruchhemmenden Fenstern und Türen zählen zum Einbruchschutz auch abschließbare Fenstergriffe, Pilzkopfverriegelungen, einbruchhemmende Verglasung, Sicherheitsschlösser und -beschläge sowie elektronische Maßnahmen wie Alarmanlagen, Bewegungsmelder und Videoüberwachung. Für Bestandsimmobilien gibt es zudem Nachrüstlösungen, die auch ohne kompletten Fenster- oder Türtausch ein höheres Schutzniveau erreichen. Einbruchschutz spielt zudem für die Prämienkalkulation der Hausratversicherung sowie bei manchen Förderprogrammen eine Rolle.

Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümer lässt beim Fenstertausch seines Einfamilienhauses Fenster der Widerstandsklasse RC 2 einbauen und ergänzt die Haustür um ein zusätzliches Sicherheitsschloss sowie eine Pilzkopfverriegelung. Damit erschwert er einen Aufhebelversuch mit einfachem Werkzeug deutlich gegenüber der ungesicherten Ausgangssituation.

Rechtsgrundlage

  • DIN EN 1627 – Klassifizierung einbruchhemmender Bauteile (Fenster, Türen, Vorhangfassaden, Gitterelemente) in Widerstandsklassen RC 1 N bis RC 6; Prüfverfahren in DIN EN 1628 bis 1630.
  • Keine allgemeine gesetzliche Einbruchschutzpflicht für Wohngebäude; Anforderungen ergeben sich freiwillig, vertraglich oder im Einzelfall über Förderbedingungen bzw. Versicherungsvorgaben.

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