Sicherungsmaßnahmen
Auch: § 6 GwG · interne Sicherungsmaßnahmen
Sicherungsmaßnahmen sind die nach § 6 GwG vorgeschriebenen internen Maßnahmen, mit denen ein Immobilienmakler das Risiko einer Nutzung seines Geschäftsbetriebs für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung reduziert. Dazu zählen unter anderem Risikomanagement, Kontrollen und Mitarbeiterschulungen.
Ausführliche Erklärung
§ 6 GwG verpflichtet jeden Verpflichteten – also auch jeden Immobilienmakler – zur Einrichtung angemessener geschäfts- und kundenbezogener Sicherungsmaßnahmen. Diese müssen im Verhältnis zu Art und Umfang der Geschäftstätigkeit stehen (risikobasierter Ansatz) und umfassen insbesondere:
- Risikomanagement: Erstellung und regelmäßige Aktualisierung einer unternehmensspezifischen Risikoanalyse (§ 5 GwG), die Kunden-, Länder-, Produkt- und Transaktionsrisiken bewertet.
- Interne Grundsätze, Verfahren und Kontrollen: schriftlich dokumentierte Arbeitsanweisungen zur Kundenidentifizierung, Transaktionsüberwachung und Meldewegen.
- Bestellung eines Geldwäschebeauftragten (bei größeren Unternehmen oder auf Anordnung der Aufsichtsbehörde) samt Stellvertreter.
- Zuverlässigkeitsprüfung des Personals vor Einstellung in geldwäscherelevanten Bereichen.
- Schulung und Unterrichtung der Mitarbeiter über Typologien, Erkennungsmerkmale und Meldepflichten (mindestens einmal jährlich).
- Prüfung durch unabhängige Stelle (bei größeren Betrieben, z. B. interne Revision) sowie Gruppenweite Sicherungsmaßnahmen bei Unternehmensverbünden.
Für kleinere Maklerbüros mit geringem Risikoprofil lässt § 6 GwG Erleichterungen zu (z. B. Verzicht auf eigenen Geldwäschebeauftragten, wenn Geschäftsleiter die Aufgaben selbst wahrnimmt). Die Aufsichtsbehörden – meist die Gewerbeämter bzw. in einigen Bundesländern besondere GwG-Aufsichtsstellen – prüfen die Angemessenheit der Sicherungsmaßnahmen im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen und können bei Verstößen Bußgelder bis in den sechsstelligen Bereich verhängen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Maklerbüro mit fünf Mitarbeitern erstellt eine Risikoanalyse, die Bargeschäfte und Käufe durch ausländische Gesellschaften als erhöhtes Risiko einstuft. Darauf aufbauend legt die Geschäftsführung ein internes Verfahren fest, das bei solchen Konstellationen eine verstärkte Sorgfaltsprüfung sowie die Einbindung des Geldwäschebeauftragten vorschreibt, und schult das Team einmal jährlich zu aktuellen Geldwäschetypologien im Immobilienmarkt.