Sichtbarkeits-Booster
Auch: Premium-Anzeige · Top-Listing
Ein Sichtbarkeits-Booster ist ein kostenpflichtiges Zusatzprodukt großer Immobilienportale (z. B. ImmoScout24, Immowelt), mit dem ein Exposé an prominenter Position in den Suchergebnissen erscheint, häufiger ausgespielt oder optisch hervorgehoben wird. Ziel ist eine höhere Klickrate und schnellere Interessentengewinnung.
Ausführliche Erklärung
Portale finanzieren sich neben Basis-Insertionen zunehmend über solche Premium-Buchungen, die Maklern gegen Aufpreis mehr Reichweite versprechen. Für den Makleralltag relevant:
- Funktionsweise: Der Algorithmus des Portals gewichtet gebuchte Top-Listings höher, sodass das Exposé weiter oben in den Suchergebnissen, in E-Mail-Benachrichtigungen an Suchabonnenten oder auf der Startseite erscheint.
- Preismodell: Meist tages- oder laufzeitbasierte Buchung (z. B. 7 oder 14 Tage Top-Platzierung), teils gestaffelt nach Objektkategorie und Region; die Kosten können je nach Portal und Marktlage erheblich variieren.
- Kosten-Nutzen-Abwägung: Makler sollten den Effekt anhand von Exposé-Statistiken (Klicks, Kontaktanfragen) messen, um zu beurteilen, ob sich die Zusatzkosten lohnen – insbesondere bei Objekten mit ohnehin hoher Nachfrage ist der Zusatznutzen oft gering.
- Transparenz gegenüber dem Auftraggeber: Bietet der Makler den Sichtbarkeits-Booster als kostenpflichtige Zusatzleistung im Marketingpaket an, sollte dies im Maklervertrag oder in der Marketingvereinbarung klar ausgewiesen werden, um Konflikte über Zusatzkosten zu vermeiden.
- Abgrenzung zur organischen Reichweite: Ein Sichtbarkeits-Booster ersetzt keine gute Exposé-Qualität (Fotos, Text, Preis) – er erhöht lediglich die Wahrscheinlichkeit, überhaupt gesehen zu werden.
- Wettbewerbsdynamik: Da viele Makler in gefragten Lagen gleichzeitig buchen, kann sich der relative Vorteil einzelner Buchungen im Zeitverlauf abschwächen („Boosting-Wettrüsten“).
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler bucht für ein schwer vermittelbares Gewerbeobjekt einen zweiwöchigen Sichtbarkeits-Booster auf einem großen Portal. Die Klickrate steigt in dieser Zeit deutlich, die Anzahl seriöser Kontaktanfragen verdoppelt sich – ein Effekt, den der Makler anhand der Exposé-Statistik dem Eigentümer transparent nachweisen kann.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Es handelt sich um ein privatrechtliches Zusatzprodukt der Portalbetreiber; allgemeine Grundsätze zur Vertragstransparenz und AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB) gelten für die Vereinbarung mit dem Portal wie mit dem Auftraggeber.