SiGe-Plan

Auch: Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Der SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) ist ein baustellenspezifisches Dokument, das festlegt, welche Sicherheitsmaßnahmen bei der Zusammenarbeit mehrerer Gewerke auf einer Baustelle einzuhalten sind. Er wird vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erstellt und dient der Unfallverhütung.

Ausführliche Erklärung

Der SiGe-Plan ist Pflicht auf Baustellen, auf denen mehrere Unternehmen (Gewerke) gleichzeitig oder nacheinander tätig werden und besondere Gefahren bestehen (z. B. Absturzgefahr, Arbeiten mit Baugruben, Gefahrstoffe) oder die Bauzeit bzw. der Arbeitsumfang bestimmte Schwellen überschreitet (nach Anhang II BaustellV). Er wird bereits in der Planungsphase von einem bestellten SiGeKo erarbeitet und während der Bauausführung fortgeschrieben.

Inhalte des SiGe-Plans:

  • Bauablauf- und Gewerkekoordination mit Blick auf zeitgleiche oder aufeinanderfolgende Arbeiten
  • Festlegung von Verkehrswegen, Lagerflächen, Kranbereichen und Notfallwegen auf der Baustelle
  • Maßnahmen gegen konkrete Gefährdungen (z. B. Absturzsicherung, Erdarbeiten, Umgang mit Gefahrstoffen)
  • Regelungen zur Zusammenarbeit der Gewerke, damit sich Arbeiten nicht gegenseitig gefährden

Für den Makler ist der SiGe-Plan meist nur mittelbar relevant – etwa wenn er als Projektsteuerer oder Bauträgervertreter auftritt und wissen muss, dass der Bauherr (bzw. der von ihm beauftragte Koordinator) für die Erstellung verantwortlich ist. Fehlt ein erforderlicher SiGe-Plan, drohen Bußgelder und im Schadensfall Haftungsrisiken für den Bauherrn.

Beispiel aus der Praxis

Bei einem Mehrfamilienhausprojekt mit Rohbau-, Elektro-, Sanitär- und Dachdeckerfirmen, die zeitweise parallel arbeiten, beauftragt der Bauherr einen SiGeKo. Dieser erstellt den SiGe-Plan, der u. a. festlegt, dass Dacharbeiten nur bei gesperrtem Erdgeschossbereich stattfinden dürfen, um Gefährdungen durch herabfallende Gegenstände auszuschließen.

Rechtsgrundlage

  • § 2 Baustellenverordnung (BaustellV) – Pflicht zur Erstellung eines SiGe-Plans bei Baustellen mit besonderen Gefahren oder mehreren Beteiligten.
  • RAB 31 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) – Konkretisierung von Inhalt und Aufbau des SiGe-Plans.

Verwandte Begriffe