Sonderabschreibung Mietwohnungsbau

Auch: Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau · § 7b EStG-Abschreibung

Die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG ist eine steuerliche Investitionsförderung: Wer neue, zu Wohnzwecken vermietete Wohnungen schafft, darf zusätzlich zur normalen Gebäude-AfA im Jahr der Fertigstellung und den folgenden drei Jahren jeweils bis zu 5 % der Bemessungsgrundlage abschreiben.

Ausführliche Erklärung

Ziel der Regelung ist es, privaten und institutionellen Investoren einen steuerlichen Anreiz für den Bau neuer Mietwohnungen zu geben und so das Wohnungsangebot zu erhöhen. Begünstigt sind zwei Förderzeiträume: Bauanträge bzw. Bauanzeigen nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 sowie – nach der Neuauflage der Förderung – nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029.

Voraussetzung ist, dass durch die Baumaßnahme neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen entstehen, die die Anforderungen des § 181 Abs. 9 BewG erfüllen (abgeschlossene Wohnung mit eigenem Haushalt, Küche, Bad, mindestens 23 m² Wohnfläche). Für Bauanträge ab 2023 ist die Förderung zusätzlich an eine Energieeffizienz-Anforderung geknüpft: Die Wohnung muss dem Standard Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (EH40 NH) entsprechen und dies durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) nachweisen. Zudem gilt eine Baukostenobergrenze je Quadratmeter Wohnfläche (3.000 Euro für die erste Förderphase, 5.200 Euro ab 2023).

Die Sonderabschreibung beträgt bis zu 5 % jährlich im Jahr der Anschaffung/Herstellung und den drei Folgejahren – zusätzlich zur regulären linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG. Sie steht nur zur Verfügung, wenn die Wohnung entgeltlich zu Wohnzwecken überlassen wird; selbstgenutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnungen sind nicht begünstigt. Wird die Nutzungs- oder Vermietungsvoraussetzung innerhalb von zehn Jahren nach Fertigstellung nicht eingehalten, entfällt die Förderung rückwirkend.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger stellt 2024 ein Mehrfamilienhaus mit acht Mietwohnungen fertig, die dem Standard EH40 NH entsprechen und je Quadratmeter unter 5.200 Euro Baukosten liegen. Neben der regulären linearen Gebäude-AfA von 3 % kann er in den ersten vier Jahren zusätzlich jährlich 5 % Sonderabschreibung geltend machen und so einen erheblichen Teil der Herstellungskosten vorzeitig steuerlich abziehen.

Rechtsgrundlage

  • § 7b EStG – Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, Fördervoraussetzungen, Höhe und Dauer.
  • § 181 Abs. 9 BewG – Definition der begünstigten Wohnung.

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