Sonderausstattung
Auch: Zusatzausstattung · Extras
Sonderausstattung bezeichnet alle Merkmale einer Immobilie, die über den ortsüblichen Standard hinausgehen – etwa hochwertige Bodenbeläge, eine Fußbodenheizung, ein Kamin, eine Einbauküche oder eine Smart-Home-Steuerung. Sie ist ein wichtiges Argument bei Preisfindung und Vermarktung.
Ausführliche Erklärung
Was als Sonderausstattung gilt, ist relativ und hängt vom regionalen und marktüblichen Standard ab: Eine Fußbodenheizung, die in einem hochwertigen Neubau als Standard gilt, kann in einem einfachen Altbaubestand als deutliches Extra wahrgenommen werden. Typische Beispiele für Sonderausstattung im Wohnungs- und Hausbereich sind:
- hochwertige Bodenbeläge (Parkett, Naturstein),
- Fußbodenheizung, Kamin oder Kachelofen,
- Einbauküche, hochwertige Sanitärkeramik oder Fertigbad,
- Smart-Home-Technik, Alarmanlage, elektrische Rollläden,
- Balkon-/Terrassenverglasung, Wintergarten, Pool,
- barrierefreier bzw. seniorengerechter Ausbau.
Für Makler ist die genaue, ehrliche Auflistung der Sonderausstattung im Exposé und in der Objektbeschreibung zentral, weil sie den wahrgenommenen Wert steigert und bei der Wertermittlung als preisbildender Faktor berücksichtigt wird. Bei Vertragsverhandlungen ist zudem zu klären, ob bestimmte Ausstattungsgegenstände (z. B. Einbauküche, Markise) als wesentlicher Bestandteil im Kaufpreis enthalten sind oder gesondert verkauft bzw. zurückgelassen werden – eine Frage, die im Kaufvertrag eindeutig geregelt werden sollte, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Beispiel aus der Praxis
Ein Verkäufer lässt in sein Exposé aufnehmen, dass die Eigentumswohnung über eine hochwertige Einbauküche, Fußbodenheizung im Bad und elektrische Rollläden verfügt. Diese Sonderausstattung rechtfertigt im Vergleich zu ähnlichen Wohnungen ohne diese Merkmale einen etwas höheren Angebotspreis.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage; die Zuordnung einzelner Ausstattungsgegenstände zum Kaufpreis erfolgt vertraglich im jeweiligen Kaufvertrag.