Starkregen
Auch: Starkregenereignis
Starkregen bezeichnet außergewöhnlich intensive Niederschläge in kurzer Zeit, die – anders als Hochwasser durch über die Ufer tretende Gewässer – lokal auftreten und häufig zu überlasteter Kanalisation, Rückstau und kurzfristigen Überflutungen führen. Er zählt zu den Elementargefahren und ist in der Standard-Wohngebäudeversicherung nicht automatisch mitversichert.
Ausführliche Erklärung
Starkregen ist für Makler ein zunehmend praxisrelevantes Thema, weil solche Ereignisse durch den Klimawandel häufiger auftreten und nicht mehr nur klassische Hochwassergebiete betreffen:
- Definition und Abgrenzung: Der Deutsche Wetterdienst definiert Starkregen anhand von Warnstufen (z. B. ab ca. 15-25 mm Niederschlag in einer Stunde als markantes Wetter, ab ca. 25-40 mm/h als Unwetter). Anders als Hochwasser ist Starkregen nicht an Flussnähe gebunden – auch Objekte in Hanglagen oder mit unzureichender Kanalisation können betroffen sein ("Sturzfluten").
- Versicherungsrechtliche Einordnung: Starkregen zählt zusammen mit Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen zu den Elementargefahren, die im Grundschutz der Wohngebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) nicht enthalten sind, sondern nur über den Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung eingeschlossen werden können.
- Risikoeinschätzung: Die Gefährdung eines Grundstücks durch Starkregen lässt sich über sogenannte Starkregengefahrenkarten vieler Kommunen sowie über das ZÜRS-Geo-System der Versicherungswirtschaft abschätzen; für Makler ist der Hinweis auf solche öffentlich verfügbaren Karten Teil einer seriösen Objektberatung.
- Praxisrelevanz beim Verkauf: Da Starkregenschäden oft durch fehlende Rückstauklappen, unzureichende Abdichtung von Kellern oder ungünstige Geländeneigung begünstigt werden, sollte der Makler bei entsprechenden Anzeichen (Kellerfeuchte, Vorschäden) zur bautechnischen Prüfung raten und auf die Bedeutung einer Elementarschadendeckung hinweisen.
- Politische Entwicklung: Nach schweren Starkregenereignissen (u. a. 2021 im Ahrtal) wird eine bundesweite Pflichtversicherung gegen Elementarschäden diskutiert, die auch die derzeit oft unzureichende Absicherung gegen Starkregen verändern könnte.
Beispiel aus der Praxis
Ein Reihenhaus in Hanglage wird bei einem lokalen Starkregenereignis durch von der Straße abfließendes Oberflächenwasser geflutet, das in den Keller eindringt. Da der Eigentümer keine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hatte, muss er die Sanierungskosten selbst tragen. Beim späteren Verkauf weist der Makler künftige Interessenten auf das bekannte Risiko und die Bedeutung einer entsprechenden Zusatzdeckung hin.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Starkregen ist keine gesetzlich definierte Gefahr, sondern ein meteorologischer und versicherungsvertraglicher Begriff, dessen Deckung sich aus den jeweiligen Elementarschadenklauseln der Wohngebäudeversicherung ergibt.