Starkregenrisiko

Auch: Starkregengefährdung · pluviales Überflutungsrisiko

Das Starkregenrisiko beschreibt die Gefahr, dass eine Immobilie durch extreme, kurzfristige Niederschläge überflutet wird – unabhängig davon, ob sie in der Nähe eines Gewässers liegt. Anders als beim klassischen Hochwasser kann jedes Grundstück betroffen sein, wenn Kanalisation, Geländeform oder Versiegelung das Wasser nicht schnell genug ableiten.

Ausführliche Erklärung

Starkregenereignisse entstehen durch sehr hohe Niederschlagsmengen in kurzer Zeit, wie sie infolge des Klimawandels häufiger auftreten. Anders als Flusshochwasser ist Starkregen nicht an ein bestimmtes Gewässer gebunden ("pluviale Überflutung"): Wasser kann an jeder Stelle des Geländes zusammenlaufen, insbesondere in Senken, an Hanglagen oder dort, wo die Kanalisation überlastet ist. Damit sind auch Objekte fernab von Flüssen und Überschwemmungsgebieten potenziell betroffen.

Zur Einschätzung des Risikos haben viele Bundesländer und Kommunen sogenannte Starkregengefahrenkarten veröffentlicht, die auf Basis von Geländemodellen mögliche Fließwege und Wasseransammlungen simulieren. Für die Immobilienbewertung und -beratung ist das Starkregenrisiko relevant für die Einschätzung von Elementarschadenrisiken (Absicherung über die Elementarschadenversicherung), für bauliche Schutzmaßnahmen (Rückstauklappen, Lichtschachtabdichtungen, Geländeauffüllungen) und zunehmend auch für die energetische und städtebauliche Planung im Rahmen der Klimaanpassung. Eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung des Starkregenrisikos existiert nicht; die Bewertung stützt sich auf kommunale Karten, DWD-Daten und die Praxis der Versicherer.

Beispiel aus der Praxis

Ein Haus liegt am Fuß eines leicht abfallenden Hangs, weit entfernt vom nächsten Fluss. Bei einem Starkregenereignis läuft Oberflächenwasser vom Hang unkontrolliert in den Kellerabgang und verursacht einen Wasserschaden. Da keine klassische Hochwassergefahr bestand, war den Eigentümern das Risiko vorher nicht bewusst – eine Prüfung der örtlichen Starkregengefahrenkarte hätte die Gefährdung sichtbar gemacht.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle bundesgesetzliche Regelung. Grundlage der Risikobewertung sind kommunale Starkregengefahrenkarten, Daten des Deutschen Wetterdienstes sowie die Risikoprüfung der Versicherer im Rahmen der Elementarschadenversicherung.

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