Starkregenvorsorge

Auch: Überflutungsvorsorge · Rückstauschutz

Starkregenvorsorge umfasst alle baulichen und planerischen Maßnahmen, mit denen Gebäude und Grundstücke gegen Schäden durch kurzzeitige, sehr intensive Niederschläge geschützt werden – etwa Rückstausicherungen in Abwasserleitungen, Notwasserwege oder eine angepasste Geländeneigung.

Ausführliche Erklärung

Starkregenereignisse überlasten häufig die Kapazität der öffentlichen Kanalisation, sodass Wasser aus dem Kanalnetz in tiefer liegende Gebäudeteile zurückgedrückt werden kann (Rückstau) oder oberflächlich abfließendes Wasser in Gebäude eindringt. Die technische Grundlage für die Grundstücksentwässerung bildet die DIN 1986-100, die neben der Bemessung von Entwässerungsanlagen auch einen sogenannten Überflutungsnachweis vorsieht: Es muss rechnerisch nachgewiesen werden, dass ein Grundstück bei Starkregen entweder ausreichend sicher gegen Überflutung ist oder überschüssiges Wasser kontrolliert und schadlos abgeführt werden kann.

Zu den wichtigsten Einzelmaßnahmen der Starkregenvorsorge gehören: der Einbau von Rückstauverschlüssen oder -klappen in Abwasserleitungen unterhalb der Rückstauebene, die bauliche Trennung von Kellerräumen mit hochwertiger Nutzung von der Kanalisation, die Anlage von Notwasserwegen und Versickerungsflächen auf dem Grundstück sowie eine Geländegestaltung, die Oberflächenwasser vom Gebäude weg statt zu ihm hin leitet. Für Makler und Käufer gewinnt das Thema durch die Zunahme von Starkregenereignissen zunehmend an Bedeutung – insbesondere bei Objekten mit ausgebautem Keller, in Senken- oder Hanglage oder in Gebieten mit bekannter Überflutungshistorie. Fehlende Rückstausicherungen können zudem den Versicherungsschutz einer Elementarschadenversicherung beeinträchtigen, da Versicherer bei grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen können.

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer besichtigt ein Haus mit ausgebautem Souterrain-Bad unterhalb der Straßenkanalisation. Da keine Rückstauklappe eingebaut ist, besteht bei Starkregen ein erhöhtes Risiko, dass Abwasser aus der Kanalisation in den Keller zurückgedrückt wird – ein Punkt, den der Käufer vor dem Erwerb nachrüsten lassen sollte.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige bundesgesetzliche Regelung. Grundlage ist die technische Norm DIN 1986-100 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, inkl. Überflutungsnachweis) in Verbindung mit der jeweiligen kommunalen Entwässerungssatzung.

Verwandte Begriffe