Sturmschaden
Auch: Windschaden
Ein Sturmschaden ist ein Schaden am versicherten Gebäude oder Grundstück, der durch wetterbedingten Wind ab Windstärke 8 (nach Beaufort-Skala, entspricht ca. 62-74 km/h) entsteht, etwa abgedeckte Dachziegel, umgestürzte Bäume oder eingedrückte Fenster. Er ist neben Feuer und Leitungswasser einer der drei klassischen Bausteine der Wohngebäudeversicherung.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist der Sturmschaden der praktisch häufigste Elementar-nahe Schadenfall und daher zentraler Bestandteil der Objektberatung:
- Definition und Nachweis: Die Versicherungsbedingungen (VGB) definieren Sturm als wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Da an vielen Orten keine eigene Windmessung existiert, genügt in der Praxis meist der Nachweis, dass in der Umgebung Sturmstärke herrschte oder vergleichbare Schäden an benachbarten Gebäuden auftraten – häufig durch Wetterdienstdaten des DWD belegt.
- Deckungsumfang: Versichert sind unmittelbare Sturmschäden am Gebäude (z. B. abgedeckte Dachhaut, umgestürzte Schornsteine, eingedrückte Fenster) sowie Hagelschäden. Mitversichert sind regelmäßig auch Schäden durch vom Sturm mitgeführte Gegenstände (z. B. umstürzende Bäume, herabfallende Äste) sowie Aufräumungs- und Abbruchkosten im vereinbarten Umfang.
- Ausschlüsse und Obliegenheiten: Nicht gedeckt sind regelmäßig Schäden an bereits vor dem Sturm mangelhaften oder nicht sturmfest ausgeführten Bauteilen (z. B. lose Dachziegel infolge Wartungsstaus), sofern der Mangel schadenursächlich war und dem Versicherungsnehmer bekannt war oder bekannt sein musste.
- Abgrenzung zu Elementargefahren: Sturmschaden im engeren Sinne betrifft die direkte Windeinwirkung und ist Grundbestandteil der Wohngebäudeversicherung; Folgeschäden durch sturmbedingt erhöhten Wasserstand (Sturmflut) oder durch Schneelast (Schneedruck) zählen dagegen zu den gesondert zu versichernden Elementargefahren.
- Praxisrelevanz für Makler: Nach größeren Sturmereignissen sollten Makler bei der Objektbesichtigung auf Anzeichen bereits reparierter oder noch offener Sturmschäden achten (z. B. neue Dachpfannen, Planen, Baugerüste) und beim Verkauf nach dem Regulierungsstatus fragen, um eine vollständige Übergabe zu gewährleisten.
Beispiel aus der Praxis
Bei einem Orkantief mit Windstärke 10 werden mehrere Dachziegel eines Einfamilienhauses abgedeckt, und ein umstürzender Baum beschädigt die Terrassenüberdachung. Die Wohngebäudeversicherung reguliert die Reparaturkosten über den Baustein Sturm/Hagel, da die erforderliche Windstärke von mindestens 8 durch DWD-Daten für die Region bestätigt wird.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Der Sturmschaden ist ein versicherungsvertraglich definierter Begriff, dessen Deckungsumfang sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung (VGB) ergibt.