Terrassenhaus
Auch: Terrassenwohnhaus
Ein Terrassenhaus ist eine mehrstufige Wohnbebauung, meist an einem Hang errichtet, bei der die einzelnen Geschosse oder Wohneinheiten treppenartig versetzt sind. Dadurch entsteht auf dem Dach der jeweils unteren Einheit eine große, private Terrasse für die darüberliegende Wohnung.
Ausführliche Erklärung
Terrassenhäuser sind ein architektonisch anspruchsvolles Bebauungskonzept, das für Makler in zweierlei Ausprägung relevant ist:
- Einfamilienhaus-Variante: Ein einzelnes Wohnhaus, dessen Geschosse dem Hangverlauf folgend versetzt angeordnet sind, sodass jedes Stockwerk über eine eigene Dachterrasse des darunterliegenden Geschosses verfügt. Häufig in Hanglagen mit attraktivem Ausblick realisiert.
- Mehrfamilienhaus-Variante: Eine ganze Wohnanlage mit mehreren Einheiten, die terrassenförmig gestaffelt sind – jede Wohnung erhält so eine großzügige, unverbaute Terrasse anstelle eines Balkons. Dieses Konzept war insbesondere in den 1960er- bis 1980er-Jahren populär und erlebt seither in modernisierter Form eine Renaissance.
- Bautechnische Besonderheiten: Die Terrassen der unteren Einheiten liegen auf der Betondecke der darunterliegenden Wohnung; entsprechend hoch sind die Anforderungen an Abdichtung, Wärmedämmung und Entwässerung. Undichte Terrassenabdichtungen sind eine häufige Ursache für Feuchtigkeitsschäden und ein zentraler Prüfpunkt bei der Objektbesichtigung.
- WEG-Aspekte: Bei Mehrfamilien-Terrassenhäusern ist die Terrasse in der Regel Sondernutzungsfläche des jeweiligen Eigentümers, während die Abdichtung als Teil der Gebäudehülle im Gemeinschaftseigentum steht – eine häufige Streitquelle bei Sanierungskosten, die der Makler bei der Objektübergabe ansprechen sollte.
- Lagevorteil: Durch die Hangbebauung profitieren viele Einheiten von einer unverbauten Aussicht, was sich positiv auf die Vermarktung und den erzielbaren Preis auswirkt.
Beispiel aus der Praxis
An einem Südhang wird eine Terrassenhaus-Anlage mit acht gestaffelten Wohneinheiten errichtet; jede Wohnung verfügt über eine 25 m² große Terrasse mit freiem Blick ins Tal. Bei der Besichtigung achtet der Makler besonders auf den Zustand der Terrassenabdichtung der unteren Einheiten.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bei Aufteilung in Eigentumswohnungen gilt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung von Sondernutzungsrecht und Gemeinschaftseigentum an der Terrassenfläche.