Terrassenwohnung

Auch: Wohnung mit Dachterrasse

Eine Terrassenwohnung ist eine Eigentums- oder Mietwohnung mit einer besonders großzügigen Freifläche in Form einer Terrasse – meist auf dem Dach eines darunterliegenden Gebäudeteils oder im Erdgeschoss angrenzend an einen Garten. Sie gilt gegenüber einem klassischen Balkon als hochwertigeres Wohnmerkmal.

Ausführliche Erklärung

Für die Maklerpraxis ist die Terrassenwohnung ein eigenständiges Vermarktungsmerkmal mit Auswirkung auf Preisgestaltung und Grundrissbewertung:

  • Lagetypen: Terrassenwohnungen finden sich typischerweise im obersten Geschoss (Dachterrasse als Staffelgeschoss-Lösung), im Erdgeschoss mit direktem Gartenzugang oder in Terrassenhaus-Anlagen, wo die Terrasse auf dem Dach der darunterliegenden Wohneinheit liegt.
  • Flächenanrechnung: Bei der Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) werden Terrassenflächen in der Regel zu 25 %, in Ausnahmefällen bis zu 50 % auf die Wohnfläche angerechnet – ein Punkt, den Makler bei der Exposé-Erstellung korrekt ausweisen müssen, um keine falschen Angaben zur Wohnfläche zu machen (Haftungsrisiko).
  • Wertsteigernder Effekt: Eine große, gut nutzbare Terrasse steigert die Vermarktungsattraktivität und den erzielbaren Preis deutlich, insbesondere in urbanen Lagen mit wenig privatem Freiraum. Ausrichtung (Süd-/Westlage), Einsehbarkeit von Nachbarn und Windexposition beeinflussen den Wert zusätzlich.
  • WEG-rechtliche Einordnung: Bei Eigentumswohnungen ist die Terrasse regelmäßig als Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum oder als Sondereigentum ausgewiesen; die Abgrenzung ist in der Teilungserklärung zu prüfen, da sie Instandhaltungspflichten (z. B. für die Abdichtung) betrifft.
  • Bautechnik: Wie beim Terrassenhaus ist die fachgerechte Abdichtung der darunterliegenden Decke entscheidend – Feuchtigkeitsschäden zählen zu den häufigsten Mängeln bei älteren Terrassenwohnungen.

Beispiel aus der Praxis

Eine Penthouse-Terrassenwohnung im obersten Stockwerk eines Neubaus verfügt über 45 m² Wohnfläche und eine 60 m² große Dachterrasse, von der 25 % auf die Wohnflächenberechnung angerechnet werden. Die südwestliche Ausrichtung und der freie Blick machen die Wohnung zum Preisträger im Objekt.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage für den Begriff selbst. Für die Flächenberechnung gilt die Wohnflächenverordnung (WoFlV); bei Eigentumswohnungen ist zusätzlich das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) hinsichtlich Sondernutzungsrecht und Instandhaltungspflichten zu beachten.

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