Etagenwohnung
Auch: Stockwerkswohnung · Geschosswohnung
Eine Etagenwohnung ist eine Wohnung, die sich auf einer einzelnen Etage (einem Stockwerk) eines Mehrfamilienhauses befindet – im Unterschied etwa zur Maisonette-Wohnung, die sich über mehrere Ebenen erstreckt. Der Begriff wird meist synonym zu "Geschosswohnung" verwendet und beschreibt den klassischen Regelfall des Geschosswohnungsbaus.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist "Etagenwohnung" primär eine Abgrenzung zu anderen Wohnungstypen und wird im Exposé oft zur Klarstellung der Grundrissform verwendet:
- Abgrenzung: Im Gegensatz zur Maisonette- oder Split-Level-Wohnung erstreckt sich eine Etagenwohnung ausschließlich über eine Ebene, was für viele Käufer (insbesondere ältere Menschen) barrierearmes Wohnen innerhalb der eigenen vier Wände bedeutet – auch wenn das Gebäude selbst über einen Aufzug verfügen sollte, um komplett barrierefrei zu sein.
- Lagebezeichnung: In Exposés wird häufig präzisiert, in welchem Geschoss sich die Etagenwohnung befindet (z. B. "Etagenwohnung im 3. OG"), da die Etage direkten Einfluss auf Aussicht, Lärmbelastung, Lichteinfall und – bei fehlendem Aufzug – auf die Nachfrage hat.
- Aufzugsfrage: Bei Gebäuden ohne Aufzug sinkt die Attraktivität von Etagenwohnungen in höheren Stockwerken deutlich; ab dem 4./5. Obergeschoss ohne Fahrstuhl ist mit spürbaren Preisabschlägen zu rechnen.
- Miteigentumsanteile: Bei Eigentumswohnungen ergibt sich die Zuordnung der Etagenwohnung zu einer bestimmten Einheit aus der Teilungserklärung samt Aufteilungsplan; der Makler sollte diesen mit der tatsächlichen baulichen Situation abgleichen, insbesondere bei älteren Bestandsobjekten mit nachträglichen Umbauten.
- Praxisrelevanz: Der Begriff dient vor allem der Verständlichkeit für Laien und wird in Vermarktungstexten häufig verwendet, um den Wohnungstyp von Sonderformen (Dachgeschoss, Maisonette, Loft) abzugrenzen.
Beispiel aus der Praxis
Eine 4-Zimmer-Etagenwohnung im 2. Obergeschoss eines gepflegten Altbaus mit Aufzug wird im Exposé als "helle Etagenwohnung mit Balkon, 2. OG, Fahrstuhl vorhanden" beschrieben – die Angabe des Aufzugs ist hier entscheidend, da viele Interessenten Wohnungen ohne Fahrstuhl ab dem 2. Obergeschoss meiden.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bei Eigentumswohnungen ist die Zuordnung über die Teilungserklärung und den Aufteilungsplan (§ 7 WEG) maßgeblich.