Erdgeschosswohnung

Auch: EG-Wohnung · Parterrewohnung

Eine Erdgeschosswohnung liegt im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses und ist ohne oder mit wenigen Stufen erreichbar. Sie zeichnet sich häufig durch einen direkten Zugang zu Garten oder Terrasse aus, kann aber auch geringere Belichtung und Privatsphäre bedeuten.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist die Erdgeschosslage ein wichtiges Vermarktungskriterium mit ambivalenten Wirkungen auf Preis und Zielgruppe:

  • Vorteile: Keine Treppen, oft eigener Gartenanteil oder Terrasse, ideal für Familien mit Kinderwagen, ältere Menschen oder Mobilitätseingeschränkte. In vielen Regionen sind EG-Wohnungen mit Garten bei Familien stark nachgefragt.
  • Nachteile: Geringere Privatsphäre durch Einblicke von der Straße, potenziell höheres Einbruchsrisiko, geringere Belichtung durch Verschattung und häufig größerer Trittschall von oben liegenden Wohnungen. Diese Faktoren führen in vielen Märkten zu einem Preisabschlag gegenüber vergleichbaren Wohnungen in höheren Etagen.
  • Barrierefreiheit: Erdgeschosswohnungen sind ein zentraler Baustein altersgerechten Wohnens, da sie ohne Aufzug stufenlos erreichbar sind – ein zunehmend wichtiges Verkaufsargument angesichts des demografischen Wandels.
  • Sondernutzungsrechte: Bei Eigentumswohnungen ist häufig ein Sondernutzungsrecht am angrenzenden Gartenteil in der Teilungserklärung geregelt; der Makler sollte prüfen, ob dieses Recht tatsächlich im Grundbuch/der Teilungserklärung verankert ist, da reine "Nutzung durch Duldung" keinen Rechtsanspruch begründet.
  • Praxishinweis: Bei der Wertermittlung wird die Erdgeschosslage je nach Lagetyp (Straßenseite vs. Gartenseite, Hochparterre vs. ebenerdig) unterschiedlich bewertet; ein Hochparterre mit Kellerfenstern in Straßennähe wird oft anders eingestuft als eine gartenseitige EG-Wohnung mit Terrasse.

Beispiel aus der Praxis

Eine 3-Zimmer-Erdgeschosswohnung mit 20 m² Terrasse und direktem Gartenzugang wird für eine junge Familie mit zwei Kindern besonders attraktiv beworben, da kein Treppensteigen mit Kinderwagen nötig ist. Im Exposé wird zusätzlich das im Grundbuch eingetragene Sondernutzungsrecht am Gartenanteil ausgewiesen, um den Mehrwert gegenüber vergleichbaren Wohnungen in oberen Stockwerken zu belegen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Relevant können allgemeine Regelungen der Teilungserklärung (Sondernutzungsrechte) und der Landesbauordnungen (Barrierefreiheit, Fenstergrößen) sein.

Verwandte Begriffe