Tilgungssatz
Auch: Anfangstilgung · Tilgungsrate
Der Tilgungssatz gibt an, welcher Prozentsatz der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr zurückgezahlt wird. Er ist neben dem Sollzins die zentrale Stellschraube für Höhe und Dauer eines Immobiliendarlehens.
Ausführliche Erklärung
Bei einem klassischen Annuitätendarlehen setzt sich die monatliche Rate aus Zins- und Tilgungsanteil zusammen. Der Tilgungssatz legt fest, wie hoch der anfängliche Tilgungsanteil bezogen auf die Darlehenssumme ist – bei einem Tilgungssatz von 2 % werden im ersten Jahr rechnerisch 2 % des ursprünglichen Kreditbetrags zurückgezahlt, also ein Fünfzigstel. Da die monatliche Rate bei Annuitätendarlehen über die gesamte Zinsbindung konstant bleibt, verändert sich mit sinkender Restschuld das Verhältnis von Zins- und Tilgungsanteil: Der Zinsanteil sinkt, der Tilgungsanteil steigt entsprechend an (Tilgungsverlauf).
Die Wahl des Tilgungssatzes beeinflusst maßgeblich die Kreditlaufzeit und die Gesamtzinskosten: Ein höherer Tilgungssatz bedeutet eine höhere monatliche Belastung, aber eine schnellere Entschuldung und geringere Zinskosten über die Laufzeit. In Niedrigzinsphasen empfehlen Finanzierungsberater häufig höhere Anfangstilgungssätze (z. B. 3 % oder mehr), um das günstige Zinsniveau möglichst lange zu nutzen und die Restschuld am Ende der Zinsbindung gering zu halten. Wird zusätzlich eine Sondertilgungsoption vereinbart, kann der Darlehensnehmer über die reguläre Tilgung hinaus außerplanmäßig Beträge zurückzahlen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer nimmt ein Annuitätendarlehen über 300.000 Euro mit einem Tilgungssatz von 2 % auf. Im ersten Jahr tilgt er damit rechnerisch 6.000 Euro der Darlehenssumme; zusammen mit dem Zinsanteil ergibt sich die monatliche Kreditrate. Mit fortschreitender Laufzeit sinkt die Restschuld, wodurch bei gleichbleibender Rate der Tilgungsanteil kontinuierlich steigt.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle gesetzliche Regelung; der Tilgungssatz wird individuell zwischen Darlehensnehmer und Kreditinstitut im Darlehensvertrag vereinbart.