Treppenpodest

Auch: Treppenabsatz · Podest · Zwischenpodest

Ein Treppenpodest ist eine ebene, gegenüber den Treppenstufen erweiterte Fläche innerhalb eines Treppenlaufs oder an dessen Ende, die zum Richtungswechsel der Treppe, zum Betreten eines Geschosses oder als Ruhepunkt bei langen Treppenläufen dient.

Ausführliche Erklärung

Man unterscheidet vor allem zwischen dem Geschosspodest, das den Treppenlauf mit der jeweiligen Etage verbindet, und dem Zwischenpodest, das innerhalb eines langen Treppenlaufs zwischen zwei Geschossen eingefügt wird, um die Treppe in kürzere Läufe zu unterteilen und einen Richtungswechsel – etwa bei einer gewendelten oder zweiläufigen Treppe – zu ermöglichen. Zwischenpodeste erhöhen den Gehkomfort und die Sicherheit, da sie Ruhepunkte schaffen und im Falle eines Sturzes die Fallstrecke begrenzen.

Die Bemessung von Treppen und ihren Podesten ist in der Norm DIN 18065 „Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße" geregelt, die unter anderem Anforderungen an nutzbare Podestbreite und -tiefe im Verhältnis zur Laufbreite der Treppe sowie an Geländer und Handläufe im Podestbereich definiert. Ergänzend sind bei notwendigen Treppen (Fluchtwegen) die Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung zu beachten, etwa hinsichtlich der maximalen Anzahl an Stufen zwischen zwei Podesten.

Für Makler und Bewerter ist ein ausreichend dimensioniertes, normgerechtes Treppenpodest ein Qualitätsmerkmal, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern und öffentlich zugänglichen Treppenhäusern, während zu schmale oder fehlende Podeste bei Altbauten ein Mangel- oder Modernisierungshinweis sein können.

Beispiel aus der Praxis

In einem viergeschossigen Mehrfamilienhaus ist die Treppe zwischen jedem Geschoss durch ein Zwischenpodest unterteilt, sodass Bewohner nach jeweils der Hälfte eines Geschosses die Richtung wechseln und kurz verschnaufen können, bevor sie den nächsten Treppenlauf betreten.

Rechtsgrundlage

  • DIN 18065 (Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße) – regelt Begriffe und Maßvorgaben für Treppen einschließlich der Podeste.
  • Zusätzlich gelten bei notwendigen Treppen die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung an Fluchtwege.

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