Verkäuferbetreuung

Auch: Verkäuferservice · Betreuung des Verkäufers

Verkäuferbetreuung bezeichnet den durchgängigen Beratungs- und Serviceprozess, mit dem ein Makler den Eigentümer vom ersten Beratungsgespräch bis zur Übergabe der Immobilie an den Käufer begleitet.

Ausführliche Erklärung

Eine professionelle Verkäuferbetreuung umfasst typischerweise folgende Phasen und Leistungen:

  • Erstberatung und Wertermittlung: Marktwertanalyse, Beratung zur realistischen Preisstrategie, Aufklärung über den Ablauf und die Dauer des Verkaufsprozesses.
  • Unterlagen und Vorbereitung: Beschaffung von Grundbuchauszug, Energieausweis, Teilungserklärung etc.; Beratung zu sinnvollen Vorbereitungsmaßnahmen (Homestaging, kleine Reparaturen).
  • Vermarktung: Erstellung von Exposé und Fotomaterial, Auswahl der Vertriebskanäle, Organisation und Durchführung von Besichtigungen.
  • Interessentenmanagement: Vorqualifizierung von Kaufinteressenten, Bonitätsprüfung, Koordination konkurrierender Angebote.
  • Verhandlung: Führung der Preisverhandlungen im Sinne des Verkäufers, Abstimmung von Nebenabreden (Inventar, Übergabetermin).
  • Notartermin: Abstimmung mit dem Notar, Prüfung des Kaufvertragsentwurfs auf Plausibilität, Begleitung zur Beurkundung.
  • Übergabe: Organisation und ggf. Begleitung der Objektübergabe inklusive Zählerständen und Schlüsselübergabe, Erstellung eines Übergabeprotokolls.

Eine gute Verkäuferbetreuung ist ein zentrales Qualitätsmerkmal im Wettbewerb zwischen Maklerbüros und wird zunehmend auch als eigenständiges Verkaufsargument im Erstgespräch mit dem Auftraggeber kommuniziert ("Full-Service-Betreuung"). Sie unterscheidet sich vom reinen Vermittlungsgeschäft dadurch, dass der Fokus explizit auf der durchgängigen Begleitung und Entlastung des Verkäufers liegt, nicht nur auf dem erfolgreichen Abschluss.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler begleitet eine Verkäuferin von der ersten Wertermittlung über die Erstellung eines professionellen Exposés, die Organisation von zwölf Besichtigungsterminen, die Auswahl des bonitätsstärksten Käufers bis hin zur Begleitung beim Notartermin und der Wohnungsübergabe.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Die konkreten Einzelpflichten des Maklers ergeben sich aus dem jeweiligen Maklervertrag (§ 652 BGB) und den allgemeinen Beratungs- und Sorgfaltspflichten des Maklerrechts.

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