Versicherung

Auch: Versicherungsschutz

Eine Versicherung ist ein Vertrag, bei dem der Versicherer gegen Zahlung einer Prämie das Risiko bestimmter, im Vertrag umschriebener Schäden übernimmt. Im Immobilienbereich sichern Versicherungen typischerweise das Gebäude, dessen Inhalt oder Haftungsrisiken der Eigentümer bzw. Bewohner ab.

Ausführliche Erklärung

Rechtlicher Rahmen für Versicherungsverträge in Deutschland ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das u. a. Abschluss, Pflichten der Vertragsparteien, Anzeigepflichten bei Vertragsschluss und Schadenfall sowie die Voraussetzungen einer Leistungskürzung regelt. Für Immobilien sind insbesondere folgende Versicherungsarten relevant:

  • Wohngebäudeversicherung: schützt das Gebäude selbst gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und – je nach Tarif – weitere Elementarereignisse wie Überschwemmung.
  • Hausratversicherung: deckt bewegliche Gegenstände in der Wohnung (Möbel, Elektronik, Kleidung) gegen dieselben Grundgefahren sowie häufig Einbruchdiebstahl ab.
  • Haftpflichtversicherung: sichert gegen Schadensersatzansprüche Dritter ab, etwa bei der Grundstückshaftpflicht des Eigentümers oder der privaten Haftpflicht des Bewohners.
  • Elementarschadenversicherung: meist als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung, deckt Schäden durch Naturgewalten wie Starkregen, Überschwemmung oder Erdrutsch ab, die in der Basisdeckung häufig ausgeschlossen sind.
  • Rechtsschutzversicherung: übernimmt Kosten von Rechtsstreitigkeiten, etwa im Mietrecht oder bei Bauprozessen.

Für den Immobilienverkauf ist relevant, dass bestehende Gebäudeversicherungsverträge beim Eigentumswechsel nach dem VVG grundsätzlich automatisch auf den neuen Eigentümer übergehen; sowohl Käufer als auch Versicherer haben jedoch ein Sonderkündigungsrecht innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Eigentumsübergang.

Beispiel aus der Praxis

Beim Verkauf eines Einfamilienhauses geht die bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über. Da der Käufer einen günstigeren Anbieter mit besserem Elementarschadenschutz gefunden hat, macht er von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und schließt eine neue Police ab.

Rechtsgrundlage

  • VVG (Versicherungsvertragsgesetz) – allgemeine Regelungen zu Abschluss, Rechten und Pflichten aus Versicherungsverträgen, einschließlich des Übergangs von Gebäudeversicherungen bei Eigentumswechsel.

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