Versicherungssumme 1914 (Wert 1914)

Auch: Wert 1914 · VS 1914

Die Versicherungssumme 1914 (Wert 1914) ist eine fiktive Rechengröße in der Wohngebäudeversicherung, die angibt, was der Neubau eines Gebäudes zu Preisen des Jahres 1914 gekostet hätte. Sie dient als stabile Bezugsgröße für die gleitende Neuwertversicherung.

Ausführliche Erklärung

Da die Baupreise seit 1914 massiv gestiegen sind und eine jährliche Neubewertung des vollen Gebäudewerts aufwendig wäre, verwenden Wohngebäudeversicherer seit Jahrzehnten das Jahr 1914 als feste Bezugsbasis: Es war das letzte Jahr vor dem Ersten Weltkrieg mit stabilen Baupreisen und einer goldgedeckten Währung. Der Wert 1914 wird bei Vertragsabschluss anhand der Wohnfläche, Ausstattung und Bauweise des Gebäudes in „Mark der Werteinheit 1914" ermittelt und bleibt danach unverändert.

Um daraus die tatsächliche, jährlich aktuelle Versicherungssumme (den gleitenden Neuwert) zu berechnen, multipliziert der Versicherer den Wert 1914 mit einem jährlich vom Verband der Versicherer festgelegten gleitenden Neuwertfaktor, der sich überwiegend am Baupreisindex und zu einem kleineren Teil am Tariflohnindex des Baugewerbes orientiert. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Versicherungssumme automatisch mit den Baukosten mitwächst, ohne dass jährlich eine Neubewertung des Gebäudes erforderlich ist, und beugt so einer Unterversicherung vor.

Für Makler und Eigentümer ist der Wert 1914 vor allem bei älteren Verträgen und beim Eigentümerwechsel relevant: Eine fehlerhafte oder veraltete Ermittlung des Wertes 1914 (etwa nach An- oder Umbauten) kann trotz jährlicher Anpassung über den Neuwertfaktor zu einer Unterversicherung führen, mit entsprechenden Kürzungen im Schadenfall.

Beispiel aus der Praxis

Für ein Einfamilienhaus wird bei Vertragsabschluss ein Wert 1914 von 15.000 Mark ermittelt. Bei einem gleitenden Neuwertfaktor von beispielsweise dem 27,63-Fachen ergibt sich daraus die aktuelle Versicherungssumme, auf deren Basis die Prämie berechnet und im Schadenfall der Wiederaufbauwert reguliert wird.

Rechtsgrundlage

Keine gesetzliche Regelung. Die Systematik des Wertes 1914 und des gleitenden Neuwertfaktors beruht auf einer branchenweiten Vereinbarung der Wohngebäudeversicherer und ist Bestandteil der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), nicht des VVG.

Verwandte Begriffe