Vorausdarlehen
Auch: Vorfinanzierungsdarlehen Bausparen · Vorschussdarlehen
Ein Vorausdarlehen ist ein Bankdarlehen, das einem Bausparer schon vor der Zuteilung seines Bausparvertrags zur Verfügung gestellt wird, um die sofortige Finanzierung einer Immobilie zu ermöglichen. Der Bausparvertrag selbst dient während der Wartezeit als Tilgungsersatz und wird bespart, bis er zuteilungsreif ist.
Ausführliche Erklärung
Ein neu abgeschlossener Bausparvertrag ist noch nicht sofort auszahlbar – er muss erst die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllen (Mindestsparguthaben, Mindestlaufzeit, ausreichende Bewertungszahl). Wer die Immobilie aber sofort kaufen oder bauen möchte, kann diese Wartezeit nicht abwarten. Hier setzt das Vorausdarlehen an, das häufig im Rahmen eines Bauspar-Kombidarlehens eingesetzt wird:
1. Phase 1 – Vorausdarlehen: Die Bausparkasse (oder eine Partnerbank) zahlt sofort ein tilgungsfreies Darlehen in Höhe der benötigten Bausparsumme aus. Der Kunde zahlt in dieser Phase nur Zinsen auf das Vorausdarlehen; parallel bespart er weiter seinen Bausparvertrag, bis dieser zuteilungsreif ist.
2. Phase 2 – Ablösung durch Bauspardarlehen: Sobald der Bausparvertrag zugeteilt wird, löst das angesparte Bausparguthaben zusammen mit dem nun einsetzenden zinsgünstigen Bauspardarlehen das Vorausdarlehen komplett ab.
Praxisrelevanz für Makler:
- Vorausdarlehen werden häufig mit Wohn-Riester kombiniert, da die Riester-Zulagen die Besparung des Bausparvertrags beschleunigen und die Wartezeit verkürzen.
- Die Zinsen des Vorausdarlehens liegen meist über denen eines klassischen Annuitätendarlehens, da während der Zinsbindung keine Tilgung erfolgt – dies muss in der Finanzierungsberatung transparent kommuniziert werden.
- Für Käufer, die schnell handeln müssen (z. B. bei einem attraktiven Kaufangebot), ist das Vorausdarlehen ein Weg, Bausparguthaben sofort finanzierungswirksam zu machen, ohne die reguläre Zuteilung abzuwarten.
- Die Kombination ist komplexer als ein Standarddarlehen und sollte in der Beratung klar von einem reinen Annuitätendarlehen abgegrenzt werden.
Beispiel aus der Praxis
Ein Ehepaar schließt einen Bausparvertrag über 100.000 € ab, benötigt die Finanzierung aber sofort für den Hauskauf. Die Bausparkasse gewährt ein Vorausdarlehen über 100.000 €, das zunächst nur mit Zinsen bedient wird. Nach vier Jahren erreicht der Bausparvertrag die Zuteilungsreife; das Bausparguthaben und das anschließende, zinsgünstige Bauspardarlehen lösen das Vorausdarlehen vollständig ab.
Rechtsgrundlage
Das Bausparkassengesetz (BauSparkG) regelt die Zulässigkeit und Rahmenbedingungen von Bausparverträgen und den damit verbundenen Zwischenfinanzierungen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften zum Verbraucherdarlehensvertrag (§§ 491 ff. BGB).