Bauspardarlehen

Auch: Bauspardarlehensvertrag

Das Bauspardarlehen ist das Darlehen, das ein Bausparer nach Zuteilung seines Bausparvertrags von der Bausparkasse erhält. Es wird zu einem bereits bei Vertragsabschluss festgelegten, meist niedrigen und über die gesamte Laufzeit unveränderlichen Zinssatz gewährt und muss zweckgebunden für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden.

Ausführliche Erklärung

Das Bausparsystem beruht auf einem kollektiven Spar- und Darlehensmodell: Bausparer zahlen zunächst regelmäßig Sparraten in einen Bausparvertrag ein (Ansparphase), bis eine bestimmte Bewertungszahl erreicht ist und der Vertrag "zuteilungsreif" wird. Ab diesem Zeitpunkt kann der Bausparer über sein angespartes Bausparguthaben verfügen und zusätzlich das Bauspardarlehen in Höhe der Differenz zwischen Bausparsumme und Guthaben in Anspruch nehmen.

Für die Maklerpraxis relevante Punkte:

  • Zinssicherheit: Der Zinssatz für das Bauspardarlehen wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt und ändert sich während der gesamten Darlehenslaufzeit nicht – ein Vorteil bei der langfristigen Finanzierungsplanung, unabhängig vom künftigen Kapitalmarktzins.
  • Zweckbindung: Das Bauspardarlehen darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden (Kauf, Bau, Modernisierung, Umschuldung von Immobiliardarlehen einer selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilie).
  • Beleihungsgrenze: Bausparkassen vergeben Bauspardarlehen meist nur innerhalb bestimmter Beleihungsgrenzen (häufig bis 80 % des Beleihungswerts), sodass reine Bausparfinanzierungen häufig nur ergänzend zu einer Bankfinanzierung oder für kleinere Modernisierungsvorhaben eingesetzt werden.
  • Wartezeit bis Zuteilung: Die Dauer bis zur Zuteilung hängt von Sparleistung, Mindestsparguthaben und der aktuellen Ansparsituation des Kollektivs der jeweiligen Bausparkasse ab und ist nicht exakt vorhersehbar – ein wesentlicher Unterschied zu klassischen Bankdarlehen.
  • Förderungsmöglichkeiten: Bausparverträge können unter bestimmten Einkommensgrenzen mit staatlicher Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage gefördert werden, was die Attraktivität für Ersterwerber erhöhen kann.
  • Kombination: In der Praxis wird das Bauspardarlehen häufig im Rahmen eines Bauspar-Kombidarlehens (mit vorgeschaltetem Vorausdarlehen) eingesetzt, um die tilgungsfreie Wartezeit bis zur Zuteilung zu überbrücken.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bausparer hat einen Bausparvertrag über 60.000 Euro Bausparsumme angespart und dabei 30.000 Euro Guthaben gebildet. Nach Zuteilung erhält er zusätzlich zum Guthaben ein Bauspardarlehen über die restlichen 30.000 Euro zu dem bei Vertragsabschluss vereinbarten, festen Zinssatz, das er zur Modernisierung seiner Immobilie verwendet.

Rechtsgrundlage

  • Bausparkassengesetz (BSpKG) – regelt Geschäftsbetrieb, Zuteilungsverfahren und Aufsicht über Bausparkassen.
  • §§ 488 ff. BGB – ergänzende Anwendung des allgemeinen Darlehensvertragsrechts auf das Bauspardarlehen.

Verwandte Begriffe